Rückgang der Sozialausgaben nach Gesetzesänderung im Jahr 2020

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Halle. StatLa. 2020 wurden in Sachsen-Anhalt netto 108 Mill. Euro für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das bereinigt einem Rückgang von über 4 Mill. Euro (-3,7 %) gegenüber 2019.

Zum 01.01.2020 hat der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII ausgegliedert und durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen. Damit entfällt auch für Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, der ergänzende Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt (Kleiderbeihilfen und Barbeträge).

Ausgehend davon betrugen die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII im Jahr 2020 über 28 Mill. Euro. Das waren 25,9 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig ein Rückgang von 32,4 % (-13 Mill. Euro) zum Vorjahr.

Der größte Kostenfaktor war die Hilfe zur Pflege. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 60,8 %. Das entsprach einem Gesamtbetrag von 66 Mill Euro (+14,9 %; +9 Mill. Euro). Damit stiegen die Pflegekosten in Folge an. Die Hauptlast lag wiederholt bei der stationären Pflege. Die Kostenübernahme für die Pflege nach Arbeitgebermodell blieb weiter die Ausnahme.

Über 9 Mill. Euro zahlten die öffentlichen Träger des Landes für die Übernahme der Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen und Hilfen zur Familienplanung. Die ausgezahlte Summe stieg um 585 Tsd. Euro (+6,7 %) an.

2020 wurden 5 Mill. Euro für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen gewährt. Darunter zählen insbesondere die Blindenhilfe, die Übernahme von Bestattungskosten und die Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes. Dieser Betrag blieb gegenüber 2019 konstant.