
Testpflicht an Sachsen-Anhalts Schulen: Regelungen ab 12.04.2021
Ab Montag, den 12.04.2021, wird in Sachsen-Anhalt eine Teilnahme am Unterricht in allen Schulformen nur möglich, wenn sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich testen lassen. Hierfür ist der Nachweis eines negativen Tests erforderlich, welcher
a) per Selbsttest der Schule oder
b) durch eine ärztliche Bescheinigung oder
c) durch einen anderen … weiterlesen »