In Halle (Saale) gibt es elf eingezäunte und nicht eingezäunte Hundewiesen:

  • Birkenwiese/Pestalozzipark
    im Stadtteil Gesundbrunnen, direkt am Passendorfer Weg. Diese Hundewiese ist eingezäunt.

  • Erweiterungsteil Pestalozzipark
    in der Südstadt im südlichen Teil des Pestalozziparkes, nicht eingezäunt


  • Heide-Süd
    im Stadtteil Heide-Süd in den Weinbergwiesen

  • Kantstraße
    im Stadtteil Gesundbrunnen, Bereich zwischen Beesener Straße und Straße der Republik, nicht eingezäunt

  • Karlsruher Allee/Am Hohen Ufer
    im südlichen Teil der Silberhöhe an der Karlsruher Allee/Ecke Am Hohen Ufer

  • Lutherstraße
    in der südlichen Innenstadt im östlichen Teil des Grünzuges Lutherstraße (Nähe Merseburger Straße)

  • Roßbachstraße
    im Stadtteil Lutherplatz/Thüringer Bahnhof entlang der Roßbachstraße.
    Wichtiger Hinweis für Hundehalter: Die bisherige Fläche der Hundewiese „Roßbachstraße“ entlang der Franz-Heyl-Straße wurde ausgetauscht gegen eine neue Fläche entlang der Roßbachstraße. Alle Hundehalter werden um Beachtung gebeten.

  • Stadtpark
    im Stadtpark in der nördlichen Innenstadt an der Ecke Straße der Opfer des Faschismus/Magdeburger Straße, eingezäunt

  • Südpark
    im Südpark in Halle-Neustadt am südlichen Zipfel des Kirchteiches

  • Südpark II
    in Halle-Neustadt im Südpark zwischen der Kirchteichpromenade und der B 80

  • Ziegelwiese
    im Stadtteil Saaleaue im Naherholungsgebiet nahe der Fontäne

Hinweise der Stadt Halle (Saale):

  • Hunde müssen auch auf den Hundewiesen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet oder belästigt werden.
  • Halter und Aufsichtspersonen müssen von ihrer körperlichen Konstitution in der Lage sein, ausreichend auf ihren Hund einwirken zu können, um bei drohenden gefährlichen Situationen einschreiten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, bösartigen Hunden einen Maulkorb anzulegen, ist strikt zu beachten. Bösartig im vorgenannten Sinn sind nicht nur Hunde, die bissig sind, sondern auch große Hunde, wenn sie die Eigenart haben, Menschen anzuspringen, ohne sie verletzen zu wollen.
  • Verstöße gegen den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde werden mit Bußgeld geahndet. Wer seinen Hund also außerhalb der öffentlichen Hundewiesen nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.
  • Beseitigen Sie bitte die Exkremente Ihres Hundes auf der Wiese. Nutzen Sie die Hundetoiletten. Für die Reinigung der Hundetoiletten ist das Team Straßen- und Winterdienst verantwortlich.                       
    Quelle: Stadt Halle (Saale)

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