Was darf…?
in die graue Tonne (Haus- bzw. Restmüll):
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- Zigarettenreste und abgekühlte Asche
- Kehricht, gefüllte Staubsaugerbeutel und Putzlappen
Hygieneartikel ( z.B. Wegwerfwindeln, Rasierklingen, Zahnbürsten) - Gummi-, Leder- und Kabelreste
- Lumpen, Federbetten
- verschmutztes Papier und Tapetenreste
- Büromaterialien (z.B. Filzstifte, Kugelschreiber, Schreibfolien, Durchschlagpapier)
- verunreinigte Haustierstreu und Vogelsand
- Knochen, Fischgräten
- Geschirr, Glas-, Porzellan- und Keramikscherben
- herkömmliche Glühlampen (keine LED-Glühbirnen)
- Video- und Tonbandkassetten
- eingetrocknete Pinsel
- Korken
Nicht in den Restmüllbehälter gehören u. a. Batterien/Akkus, Elektroaltgeräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Glühbirnen, Schadstoffe, Altpapier, Flaschen und Gläser, Bauabfälle, CDs und DVDs.
in die braune Tonne (Biomüll):
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- Rasen- , Baum- und Strauchschnitt
- Laub
- Balkonpflanzen, Schnittblumen
- Weihnachtsbäume
- Obst- und Gemüseschalen
- Eierschalen, Kaffeesatz, Teebeutel
- Backwarenreste
- ungekochte Essenreste
- durch Lebensmittel verunreinigte Kartonagen
- kompostierbares Geschirr und Ähnliches
in die blaue Tonne (Papiermüll):
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- Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücher, Kataloge, Kalender)
- Hefte, Schreibpapier- und Geschenkpapier
- Knüllpapier ohne Verschmutzung
- Papiertüten
- Kartonagen (Pappkartons bitte zusammengefaltet einwerfen)
Nicht dazu gehören u. a. Tapetenreste, verschmutztes Papier, Fotos, Papiertaschentücher, beschichtetes Papier.
in die gelbe Tonne (Kunststoffmüll):
Verpackungen müssen nicht ausgewaschen, nur restentleert sein.
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- Verpackungen aus Kunststoff
Behälter für Lebensmittel (Margarinebecher, Joghurtbecher), Behälter für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel (Shampookunststoffflaschen, Waschmitteltüten), Folienbeutel und Folientragetaschen, Obst- und Gemüseverpackungen, Verpackungsfolie, Styropor - Verpackungen aus Verbundstoffen
= beschichtete Verpackungen aus verschiedenen Materialien, wie Getränke- und Milchverpackungen (Tetra Paks), Vakuumverpackungen (z. B. für Kaffee), folienbeschichtete Verpackungen (z. B. für Gefrierware, Puddingpulver) - Verpackungen aus Weißblech oder Aluminium
Konserven- und Getränkedosen, Schraubdeckel und, Flaschenverschlüsse, Alu-Schalen, Aluminiumfolie, restentleerte Spraydosen - Verpackungen aus Holz, Kork, Baumwolle, Jute u.ä.
Holzkisten, Baumwollnetze
- Verpackungen aus Kunststoff
in Glascontainer:
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- Flaschen und Gläser (Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser, Senfgläser, pharmazeutische Glasbehälter)
- sonstiges Verpackungsglas
Nicht dazu gehören Porzellan, Keramik , Trinkgläser, Bleikristall, Fensterglas, Spiegelglas, Autoscheiben und Lampen
Sonstige Kunststoff- und Metallabfälle:
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- = „stoffgleiche Nichtverpackungen”
- Entsorgung über die Wertstoffmärkte der HWS
- Metallabfälle können gebührenfrei abgegeben werden.
Dazu zählen u.a.: Kuchenbleche, Metallschränke und -regalträger, Ofenrohre, Zinkbadewannen, Metallbettgestelle, Eimer, Töpfe und Schüsseln, Fahrräder, Kinderroller und Schubkarren jeweils ohne Bereifung - Bei der Anlieferung von Kunststoffabfällen ist der erste m³ gebührenfrei.
Dazu zählen u.a.: Gießkannen, Eimer, Einkaufskisten, Plasteschüsseln und -geschirr, Kugelschreiber, Toilettendeckel, Kinderspielzeug
- = „stoffgleiche Nichtverpackungen”
Sind die Möbel, Geräte oder Gegenstände noch funktionstüchtig und sehr gut erhalten, dann helfen Sie anderen Menschen und verschenken Ihre Sachen. Wie? Ganz einfach: Anruf beim Umwelttelefon: 2 21 44 44.
Angaben ohne Gewähr. Änderungen möglich.