Halle. StatLa. 11.495 Personen bekamen 2020 Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 1.265 Menschen mehr als im Jahr zuvor (+12,4 %). Damit stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger zum wiederholten Male an.
2020 waren in Sachsen-Anhalt 9.390 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2019: 8.690). Fast 91 % (8.530 Personen; 2019: 7.715) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.
735 Empfängerinnen und Empfänger nahmen im Berichtsjahr die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Weitere 405 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege.
Knapp 1/5 der Menschen mit Hilfebezug (2.125 Personen) wandten sich aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten an die zuständigen Stellen.
Eine Unterstützung in Form von Hilfen in besonderen Lebenslagen kann gewährt werden, wenn es die aktuell gegebenen Lebensumstände erfordern.
ür 830 zur Bestattung Verpflichteter wurden die Bestattungskosten übernommen (2019: 892).
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII wurde an 515 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2019: 559).
Mit Wirkung des Berichtsjahres 2020 hat der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ehemals 6. Kapitel SGB XII) ausgegliedert und durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.