Schufa muss Schulden von 250.000 Verbrauchern mit einer Privatinsolvenz löschen

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Wiesbaden. Schufa. Die SCHUFA wird Informationen zu einer Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenzen ab sofort nur noch sechs Monate statt drei Jahre speichern. Bei rund 250.000 Personen mit einer Privatinsolvenz wurden die Daten und alle erlassenen Schulden gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen wurden, bleiben weiterhin bestehen. Zudem hat die Schufa den persönlichen Schufa-Score auf Grundlage der aktuellen Datenlage neu berechnet.

Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA Holding AG: „So wird für die Restschuldbefreiten der Neustart nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase jetzt schneller möglich. Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer.”

Der Europäische Gerichtshof hatte sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen und wird voraussichtlich im Sommer final entscheiden.