Tag des brandverletzten Kindes: „Verbrannt, verbrüht – was nun?“

Grafik: paulinchen.de

Norderstedt. PL. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, ca. 7.500 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. Deshalb wird jährlich am 7. Dezember der bundesweiten „Tag des brandverletzten Kindes” ausgerichtet.

Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 07. Dezember steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“. Fokus des Aktionstages 2022 liegt u.a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie?

Mehr Infos gibt es unter: www.paulinchen.de

Erste Hilfe im Notfall

Bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie den Notruf. Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.


„Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden. Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für ca. 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.“

– Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. –



Sofortmaßnahmen

  • Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
  • Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
  • Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
  • Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
  • Kühlen:

Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.

Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.

Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.