Halle. Verwaltung. Die Stadt erweitert ihren Service für den Pflichtumtausch von Führerscheinen. Ab sofort können die Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 auch ohne Termin in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt, Am Stadion 6, vorsprechen. Für diese Geburtsjahrgänge läuft die Frist für den Umtausch des Papierführerscheins in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein am 19. Januar 2022 ab.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage zum Jahresende ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass rund eine Stunde vor Schließung keine Wartemarken mehr ausgegeben werden.
Dieses Service-Angebot gilt aktuell nicht für die Geburtsjahrgänge nach 1958. Diese müssen weiter einen Termin vereinbaren. Die Priorität richtet sich nach der Dringlichkeit der Umtauschfristen.
Sprechzeiten:
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Zum Umtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen: der Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (kann vor Ort erstellt werden) und die Antragsgebühr (Bar- bzw. EC-Kartenzahlung möglich).