Zahl der EmpfängerInnen von Asylbewerberleistungen in Sachsen-Anhalt 2020 weiter rückläufig

Quelle: Statistisches Landesamt.

Halle. StatLa. Am Jahresende 2020 erhielten in Sachsen-Anhalt 8.040 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 120 Personen (- 1 %).

Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 6.770 (84 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1.270 Empfängerinnen und Empfänger (16 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem SGB XII.

Ende 2020 waren 5.465 Männer leistungsberechtigt. Damit blieb der Anteil dieser Gruppe der Asylsuchenden im Vergleich zu 2019 unverändert (68 %). Eine gegenteilige Entwicklung zeichnete sich wiederholt bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2019 mehr als 1/4 der Asylbewerber unter 18 Jahren (2.149; 26 %), so stieg ihr Anteil 2020 das 2. Jahr in Folge an (2.300; 29 %).

Mehr als die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2020 betrug ihr Anteil 53 % (4 300 Personen). Ein Jahr zuvor lag dieser noch bei fast 2/3. 3 740 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Von den 8.040 Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 4 370 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 375 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 2 580 erhielten eine Duldungsbestätigung und 510 warteten auf ihre Ausreise.

Rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden (3.995 Personen) lebten vor ihrer Einreise in Asien. 1 230 Personen kamen aus Syrien, 815 aus Indien und 615 von ihnen hatten die afghanische Staatsbürgerschaft. Rund 31 % der Hilfesuchenden (2.520 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und mehr als 16 % (1.310 Personen)
aus europäischen Ländern.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6.535 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt.

Im Laufe des Berichtsjahres 2020 wurden knapp 73 Mill. Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren 3 % mehr als 2019 (71 Mill. Euro). Über die Hälfte der Zahlungen (51 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.