Erneute Ausbreitung der Geflügelpest – Schutz des Geflügels und der Vogelhaltungen erforderlich

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Halle. LAV. Seit Beginn der erneuten Ausbreitung der Geflügelpest Mitte Oktober 2021 sind in Deutschland bis zum 22. November bislang 192 Fälle von Wildvogelgeflügelpest und 20 Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Im selben Zeitraum wurde der erste Geflügelpestfall in Sachsen-Anhalt bei einer verendeten Wildgans am 9. November 2021 im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg festgestellt. Vom Landkreis Wittenberg wurde daraufhin am 10. November 2021 zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände und Vogelhaltungen eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung für das gesamte Kreisgebiet erlassen. Danach haben die Tierhalter bestimmte hygienische Schutzmaßregeln einzuhalten und ggf. auch die Aufstallung der Hausgeflügelbestände vorzunehmen.

Die Klassische Geflügelpest ist für Vögel eine hochansteckende, tödliche, anzeige- und bekämpfungspflichtige Virus-Krankheit, welche durch ein Influenza A-Virus hervorgerufen wird. Sie verursacht im Ausbruchsfall hohe Tierverluste und somit zudem enorme wirtschaftliche Einbußen.

Zudem hat das Geflügelpest-Virus ein Zoonosepotential, d.h. der Erreger kann sowohl Tiere als auch Menschen infizieren. Menschliche Erkrankungen sind in Deutschland jedoch bisher nicht nachgewiesen worden.
Zur Früherkennung der Geflügelpest werden im Rahmen eines durch die EU geförderten Monitoring-Programms regelmäßig Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) untersucht.

Für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt waren dies im laufenden Jahr bisher mehr als 200 Wildvogelproben, die sich aus tot aufgefundenen, gesund oder krank erlegten Tieren und Kotproben lebender Wildvögel zusammensetzen. Insgesamt wurden 9 positive Wildvögel gefunden, darunter 8 in der vergangenen Epidemiewelle (26. Oktober 2020 bis 27. Juli 2021) und ganz aktuell die bereits erwähnte Wildgans im Landkreis Wittenberg.

Daneben wurden im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings in diesem Jahr bisher mehr als 400 Blutproben aus gut 30 Geflügelbeständen und Vogelhaltungen auf Antikörper gegen das Geflügelpest-Virus untersucht, alle mit serologisch negativem Ergebnis hinsichtlich Influenza A.

Aufgrund der anhaltenden Seuchengefahr ist das Risiko eines Viruseintrages in Geflügelhaltungen und Zoos weiterhin hoch. Nur mit konsequenter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln kann der Erregereintrag durch Wildvögel oder deren Ausscheidungen unterbunden werden. Im akuten Seuchengeschehen minimiert die zusätzliche Aufstallung des Geflügels das Eintrags- und Erkrankungsrisiko noch effektiver.