Hohe Nachforderungen für Investitionskosten des damaligen Pflegeheimaufenthaltes
(Verbraucherzentrale / 25.02.2022) Stationäre Pflegeeinrichtungen schließen mit verschiedenen Institutionen Vereinbarungen über Kostenpositionen ab, die dann wiederum auf die Bewohner umgelegt werden dürfen. Wenn die Einrichtung und die Institution sich nicht einigen können, muss darüber das Sozialgericht entscheiden. Dies kann mitunter sehr lange dauern.
So auch in einem aktuellen Beratungsfall der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale. Die Einrichtung Seniorenheim „An den Kastanien“ des SocialCentrum Altmark e.V. stritt mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt viele Jahre über die Investitionskosten der Einrichtung. Im Jahr 2019 hat das Landessozialgericht diesen Streit beendet und dem Pflegeheim die beantragten Investitionskosten zugestanden.
Nun bekam der Erbe einer ehemaligen Bewohnerin des Pflegeheims die Rechnungen mit den Nachforderungen der Investitionskosten aus den zurückliegenden sieben Jahren seit 2021 und bat um Überprüfung auf zivilrechtlicher Ebene.
Zur Beurteilung der rechtlichen Lage der einzelnen Jahre bestehen jedoch verschiedene Anknüpfungspunkte, die nun geprüft werden müssen. Bei vielen Einzelsachverhalten halten jedoch die Juristinnen der Pflegerechtsberatung die Nachforderungen trotz des Urteils für unberechtigt, da die Forderungen überwiegend sehr weit zurückliegen. Zudem existieren verbraucherschützende Normen im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die bei einer Entgelterhöhung durch höhere Investitionskosten beachtet werden müssen.
Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb eine Überprüfung der Berechnungen in Verbindung mit einem Entgelterhöhungsschreiben, gerade im Hinblick auf Nachforderungen aus vergangenen Jahren.
Mit Fragen zu diesem Thema können sich betroffene Verbraucher an die Hotline der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.
Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz.