Halle. VZSA. Nach dem Urlaub kam der Schock für Familie H. Neben schönen Urlaubserinnerungen wurde offenbar auch lästiges Ungeziefer mit nach Hause gebracht. Schnelles Handeln war angesagt, über Facebook wurde der Kontakt zu einer Firma in Sachen Schädlingsbekämpfung herstellt und diese beauftragt. Ein Mitarbeiter verlässt nach einer guten halben Stunde die Wohnung, nicht ohne vorher eine sofortige Zahlung von mehr als 1.700 Euro als Vergütung zu verlangen. Per Kartenlesegerät wird das Geld eingezogen. Beim Studieren der Rechnung kommen den Verbrauchern erste Zweifel. Kosten für An- und Abfahrt, Einsatzpauschale, Mehrarbeitszeit und letztlich mehr als 1.000 Euro für den Einsatz eines Insektizids wurden bezahlt.
Das ist nicht die einzige Beschwerde über derartiges unseriöses Geschäftsgebaren, die der Verbraucherzentrale vorliegt. Häufige Beschwerdegründe sind keine, fehlerhafte oder unvollständige Preisabsprachen vor Vereinbarung eines Vor-Ort-Einsatzes und der Druck seitens der Firmen, noch an der Haustür und damit ohne ausreichenden Blick auf die Rechnung für die erbrachte Leistung zahlen zu müssen. Einmal gezahltes Geld erhalten Verbraucher nur schwer, meist nur über eine gerichtliche Auseinandersetzung wieder zurück. Aber wie kann man eine derartige Abzocke vermeiden?
Die Verbraucherzentrale rät, trotz der empfundenen „Notsituation“ einen kühlen Kopf zu bewahren und sich die Zeit zu nehmen, vorab Angebote und Preise regional ansässiger Schädlingsbekämpfer zu vergleichen. Werden keine Kosten für Anfahrt, Materialeinsatz und Arbeitszeit genannt, sollte grundsätzlich von einer Beauftragung abgesehen werden. Bevor die Rechnung letztlich bezahlt wird, sollten die einzelnen Posten genau geprüft werden. Wird mehr verlangt, als vereinbart, muss das nicht gezahlt werden.
Seriöse, sachkundige regionale Schädlingsbekämpfer finden Verbraucher laut Umweltbundesamt auf den Webseiten des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes (DSV) unter https://www.dsvonline.de