Gute Vorbereitung ist der „halbe“ Pflegegrad: Ratgeber unterstützt rund um das Gutachten

Grafik/Cover: Verbraucherzentrale.

(Verbraucherzentrale / 07.06.2022): Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen will, kommt um einen Besuch nicht umhin: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes verschafft sich einen Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann und welche Hilfe dabei benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann die Einstufung in einen Pflegegrad ab – und damit auch, wie viel Geld es für Pflegeleistungen gibt. Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf diesen wichtigen Termin vorzubereiten. Erläutert wird, wie dieser abläuft und mit welchen Fragen zu rechnen ist. Eine umfangreiche Checkliste verschafft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen schon im Vorfeld einen Überblick über alle Bereiche, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden.

Beim Gutachterbesuch geht es nicht darum, die Schwere einer Krankheit zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen, sondern hierbei wird geschaut, ob Unterstützung bei Alltagsaktivitäten und der Selbstversorgung angesichts körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen notwendig ist. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Der Ratgeber erläutert diese anschaulich und zeigt, wie die aktuelle Lebenssituation der Antragstellenden detailliert beschrieben wird. Er gibt einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und begleitet vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein eigenes Kapitel behandelt Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern.

Der Ratgeber „Das Pflegegutachten. Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ hat 152 Seiten und  kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.