Hallesche Richter und Staatsanwälte verteilen mehr als eine Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren

Justiz Spruch
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Esssen. CT. Richter und Staatsanwälte verteilen in Deutschland jährlich Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren. Die Strafverfahren werden dabei gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Das kann sowohl bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen passieren, als auch im Strafverfahren vor Gericht.

Richter können dabei frei entscheiden, ob das Geld in die Staatskasse oder an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen geht. Sie sind in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig. Deswegen werden auch Geldauflagen von ihnen nach dem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit verteilt. Weder direkte Vorgesetzte noch die Landesjustizminister dürfen sie beeinflussen. Sie können frei entscheiden, welche Organisation wie viel Geld erhält. Anders ist es bei den Staatsanwaltschaften: Sie sind weisungsgebunden und müssen den Anordnungen ihrer Vorgesetzten folgen. Wird ein Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt, gelten für Staatsanwälte konkrete Richtlinien. Sie sollen insbesondere justiznahe Einrichtungen (z.B. Opferhilfe, Jugendhilfe, Suchthilfe) begünstigen.

Einrichtungen müssen sich aktiv bei Gerichten melden, um dort als potenzielle Empfänger gelistet zu werden. 

Hallesche Gerichte verteilen in 15 Jahren rund 1,3 Mio. Euro

Das Landgericht Halle hat allein in den Jahren 2017-2021 rund 1 Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren verteilt, davon gingen 70 Prozent an die Staatskasse und 30 Prozent an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen. Beim Amtsgericht Halle waren es im selben Zeitraum rund 300.000 Euro, die fast vollständig an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen verteilt wurden.

Hallesche Vereine und Einrichtungen profitieren

Von der Einstellung von Strafverfahren profitieren auch hallesche Vereine und Einrichtungen. Die meisten Zuwendungen von deutschen Gerichten erhielt der Verein zur Förderung krebskranker Kinder e.V., seit 2007 immerhin rund 400.000 Euro. Auch das Hospiz am St. Elisabeth Krankenhaus Halle (ca. 90.000 Euro) und der deutsche Kinderschutzbund Bezirksverband Halle e.V. (ca. 70.000 Euro) freuten sich über die Zuwendungen.

Kritik am intransparenten System

Richterinnen und Richter dürfen auch Einrichtungen fördern, die auf keiner Liste offiziell erfasst sind. So werden auch Organisationen wie Schach-, Schützen- oder Sportvereine bedacht. Die Intransparenz des Systems und die unterschiedlichen Handhabungen in den Bundesländern kritisiert die Rechercheplattform CORRECTIV, die deshalb die Spendengerichte-Datenbank aufgebaut hat.