Energiekrise: Stadtwerke können ab sofort Preiserhöhungen für Fernwärme direkt an Kunden weiterreichen

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Berlin. Bundesrat. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 einer Verordnung zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt. Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Kundinnen und Kunden erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

Mit der Verordnung sollen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Fernwärmeversorgern vermieden werden. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung.