Untersuchungsergebnisse 2023 zur Tierseuchenüberwachung in Sachsen-Anhalt

Wildschwein
© H@llAnzeiger

Halle. LAV. Das LAV untersucht kontinuierlich durch Jagdausübungsberechtigte eingesandte Proben von Wildschweinen auf die Abwesenheit wichtiger Tierseuchenerreger. Für die Afrikanische Schweinepest (ASP) sowie für die Klassische Schweinepest (KSP) lagen 2023 ausschließlich negative Ergebnisse vor. Für Aujeszkysche Krankheit und Brucellose traten wie in den Vorjahren Antikörpernachweise in den Blutproben vom Schwarzwild auf.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 213 Proben von Wildschweinen auf das ASP-Virus untersucht. Dabei werden mit Ausnahme von Wildschweinen aus dem Burgenlandkreis ausschließlich sogenannte Indikatortiere (krank erlegt, Organveränderungen, Fall- bzw. Unfallwild) zum Ausschluss der ASP untersucht. Trotz der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Jäger im September 2022 von 50 Euro auf 100 Euro pro auswertbarer Probe konnten die Einsendungen zur Früherkennung im Vergleich zum Vorjahr nicht gesteigert werden.

Im Detail kamen zur Untersuchung auf ASP:

  • 58 Proben von Fallwild,
  • 130 Proben von Unfallwild sowie
  • 25 Proben von Tieren mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Organveränderungen.

Das ASP-Virus wurde in keiner Probe nachgewiesen.

Nähere Informationen zu den Untersuchungen der Wildschweineproben wie Probenzahlen und Ergebnisse pro Landkreis für verschiedene andere Erreger sind unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/wildtiere als Kartendarstellung verfügbar.

In diesen Karten spiegelt eine Farbskala die Anzahl der Einsendungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wider. Falls es positive Ergebnisse gibt, wird die prozentuale Aufteilung zwischen positiv und negativ in einem Säulendiagramm pro Landkreis/kreisfreie Stadt dargestellt. Als Beispiel ist die Karte zu den ASP-Untersuchungen mit Legende beigefügt.

Zusätzlich werden die Untersuchungen, bei denen auf dem Auftragsformular die Geokoordinaten des Fundortes mitgeteilt worden sind, in den Karten als Punkt dargestellt. Somit können die Jägerinnen und Jäger durch den Punkt erkennen, welches Ergebnis die Untersuchung eines von ihnen eingesendeten Tieres ergeben hat. Wenn mehrere Tiere gleiche Koordinaten haben oder sehr nahe beieinanderliegen, kann bei der Darstellung ggf. nur ein Punkt sichtbar sein.

Grundsätzlich werden die Geokoordinaten von der Veterinärverwaltung für die Berichterstattung sowie für Risikobewertungen benötigt. Weitere Informationen zu ihrer Erfassung finden Sie im Merkblatt für die Geokoordinaten unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin.