Wintersemester 2021/2022: Service für Studentinnen und Studenten

Ratshof
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Halle. Verwaltung. Der Fachbereich Einwohnerwesen hat sich mit seinem Service auch auf Studentenanmeldungen im Wintersemester 2021/2022 eingestellt. Ab sofort haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, rund um die Uhr und von überall erreichbar, den Zuzug nach Halle (Saale) online bekannt zu geben bzw. voranzumelden.

Über die Eingabe im Internet wird die Zeit der Vorsprache im Fachbereich Einwohnerwesen verkürzt, online schneller zum Ziel.

Gänzlich ohne den Weg in die Bürgerservicestellen geht es allerdings nicht, da für die Bearbeitung der Meldevorgänge eine rechtsgültige Unterschrift benötigt wird und die Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) geändert werden müssen.

Für die Vorsprache in den beiden Bürgerservicestellen wird ein Termin benötigt, welcher ab sofort für den Zeitraum 13.09.2021 bis 29.10.2021 (montags bis freitags) über www.terminvereinbarung.halle.de gebucht bzw. telefonisch (Mo.-Fr.: 8.00 bis 18.00 Uhr) über die 0345 221-0 bzw. 115 (ohne Vorwahl aus dem Stadtgebiet Halle (Saale)) vereinbart werden kann.

Falls die Anmeldung einer Nebenwohnung in Halle (Saale) in Betracht kommt, ist zu beachten, dass die Stadt Halle (Saale) eine Zweitwohnungssteuer erhebt. In diesem Fall ist das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gem. § 22 Bundesmeldegesetz auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.

Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer können direkt per Mail an zweitwohnungssteuer@halle.de geschickt oder persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Die Mitarbeiter/innen des Bürgerservice leiten die Unterlagen umgehend an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, weiter.
Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale) vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die zuständigen Mitarbeiter/innen unter den Telefonnummern 0345 221-4415/-4427 gern zur Verfügung.

Zusätzliche Hinweise für die Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland

Zunächst muss die Anmeldung (Hinweisblatt) mit den erforderlichen Unterlagen in der Bürgerservicestelle erfolgen. Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldebestätigung vom Bürgerservice auch einen Aufenthaltsnachweis im Pass (Visum) zur Vorlage bei der Ausländerbehörde.

Bezüglich der Terminvereinbarung in der Ausländerbehörde wenden Sie sich bitte per Mail unter Schilderung des jeweiligen Anliegens und der Vorab-Zusendung der vorhandenen Unterlagen an auslaenderbehoerde@halle.de.