Lebensmittelversorgung: Mehr Weizenanbau auf landwirtschaftlichen Flächen möglich

Weizen
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Berlin. Bundesrat. Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Getreideanbau auf mehr landwirtschaftlichen Flächen im Förderjahr 2023 ermöglicht.

Lebensmittelversorgung sichern

Die Verordnung sieht Ausnahmen für landwirtschaftliche Flächen bei der Fruchtfolge vor, um die Lebensmittelversorgung zu sichern. Grundlage ist die Erlaubnis der Europäischen Union, im Antragsjahr 2023 abweichende nationale Regelungen von den sogenannten GLÖZ-Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu treffen – und damit die weltweiten Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abzufedern, die insbesondere den Weizenmarkt betreffen.

Fruchtwechsel ausgesetzt

Die Verordnung setzt die Verpflichtung zum Fruchtwechsel im Jahr 2023 einmalig aus, sodass die landwirtschaftliche Hauptkultur der im Jahr 2022 nicht geändert werden muss. So könnte auf diesjährigen Weizenfeldern auch im nächsten Jahr Weizen ausgesät werden. Zudem dürfen im Antragsjahr 2023 ausnahmsweise auch Flächen als so genannte Stilllegungsflächen angerechnet werden, auf denen Getreide, Sonnenblumen oder Leguminosen angebaut wird. Die Bundesregierung greift damit eine Forderung der Agrarministerkonferenz vom 15. August 2022 auf.

Die Verordnung soll möglichst rasch in Kraft treten, damit Landwirtinnen und Landwirte sie bei ihren unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen zur nächsten Aussaat berücksichtigen können. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Einführung einer so genannten Bagatellregelung, die den Verwaltungsvollzug erleichtern soll.