Förderanträge für Bundesprogramm „Nationale Kultureinrichtungen“ können eingereicht werden

Magdeburg. STK/MK/LSA. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich rund 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Durch diese Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben in unserem Land zu verwirklichen und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft weiter zu erhöhen. Ich danke Staatsministerin Prof. Monika Grütters für diese Unterstützung.“

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

  • Gefördert werden Kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalt, Ausbau und Modernisierung wie beispielsweise museale, administrative, energetische, digitale Maßnahmen, sofern die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke (ggf. künftig) genutzt werden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion, der kulturellen Teilhabe und Vielfalt, der Gendergerechtigkeit sowie der aktiven kulturellen Vermittlung an Besucher aus dem In- und Ausland sind mit Blick auf einen möglichst öffentlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu kulturellen Angeboten erwünscht.

  • Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere des ressourcen- und klimaschonenden Betriebs zur Verbesserung der ökologischen Bilanz, sind angemessen zu berücksichtigen.

  • Die Förderung von Grunderwerb, Ankäufen von beweglichem Kulturgut, von Publikationen sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben einschließlich der Folgekosten sind ausgeschlossen.

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2021 einzureichen.

Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse: Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de