Jede/r 7. Erwerbstätige aus Sachsen-Anhalt war 2022 atypisch beschäftigt

Arbeitsplatz
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Halle. StatLa. 2022 standen in Sachsen-Anhalt 14 % der rund 928.900 Kernerwerbstätigen in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Wie das Statistische Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt, waren das etwa 127.700 Personen. Zu den atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen.

In einem Normalarbeitsverhältnis waren 2022 insgesamt 734.400 Erwerbstätige und damit 79 % aller Kernerwerbstätigen in Sachsen-Anhalt tätig. Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen üben eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit über 20 Wochenstunden aus, die direkt für den Arbeitgeber erbracht wird. Auch bei den erwerbstätigen Männern und Frauen in einem Normalarbeitsverhältnis fiel der Unterschied nur marginal aus: Von den erwerbstätigen Männern befanden sich 78 % (385 600 Personen) in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei den erwerbstätigen Frauen waren es sogar 80 % (348 800 Personen).

Der Anteil der Selbstständigen an den Kernerwerbstätigen in Sachsen-Anhalt lag 2022 bei 7 % (65.200 Personen). Ein Unterschied zwischen Männern und Frauen ist hier erkennbar: Mit 43.900 (9 %) waren fast doppelt so viele Männer selbstständig wie Frauen (21.300; 5 %).

In die Auswertung wurden nur die sogenannten Kernerwerbstätigen betrachtet. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)Bildung oder in einem Freiwilligendienst bzw. im freiwilligen Wehrdienst befinden. Neben den abhängig Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen bzw. in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Bei den Merkmalen atypischer Beschäftigung können Mehrfachzählungen vorkommen, beispielsweise wenn eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.