Halle. LVwA. Das Landesverwaltungsamt, zuständig als Obere Forstbehörde für die Neuzulassung von Saatgutbeständen, die Kontrolle von Forstpflanzen- und Forstsamenbetrieben, die Begutachtung von bereits zugelassenen Beständen und die Beratung der Waldbesitzer, hat eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht.
Geeignetes Saat- und Pflanzgut ist entscheidend für die Entwicklung gesunder und stabiler Wälder. Die neue Broschüre „Forstliches Vermehrungsgut für Sachsen-Anhalt“ des Landesverwaltungsamtes gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der für das Land Sachsen-Anhalt derzeit geltenden Bedingungen und Verhältnisse.
Sie ist als praktische Anleitung für alle gedacht, die sich mit der Thematik „forstliches Vermehrungsgut“ befassen und richtet sich daher an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstleute, Behörden, Forstbaumschulen, Ernte- und Aufbereitungsunternehmen, Betriebe des Forstsaatguthandels sowie alle Interessierten. Die Broschüre enthält neben den rechtlichen Aspekten zudem praktische Hinweise, Empfehlungen, Formulare und eine Übersicht aller Stellen, die in Sachsen-Anhalt nach Forstvermehrungsgesetz zuständig sind.
Mit mehr als 530.000 Hektar sind 26 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts mit Waldflächen bedeckt. Extreme Witterungsbedingungen und Insektenbefall führten in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schäden an unseren Wäldern. Allein im Jahr 2021 sind durch Schadereignisse rund 10.000 Hektar neue Kahlflächen entstanden.
Verfügbarkeit von Saatgut bleibt Herausforderung
Eine Herausforderung für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stellt dabei die Verfügbarkeit von forstlichem Vermehrungsgut dar, da die Saatgutmengen aufgrund von natürlichen Zyklen und der Witterung Schwankungen unterliegen. Seit dem Extremjahr 2018 befinden sich viele Forstpflanzen im Trockenstress und bildeten somit weniger Zapfen, Eicheln und Nüsse aus. Dies spiegelte sich in den geringen Erntemengen an Eicheln und Bucheckern in den Erntejahren 2019 bis 2021 wider.
Im aktuellen Erntejahr 2022 konnten erfreulicherweise wieder große Mengen an Stiel- und Traubeneichensaatgut, sowie Saatgut der Rotbuche aus Sachsen-Anhalt gewonnen werden. „Mittelfristig wird die Verfügbarkeit von Saatgut unter den bestehenden Klimaveränderungen als Herausforderung bestehen bleiben, um die geschädigten Flächen mit standortangepassten und klimatoleranten Baumarten wiederaufzuforsten. Um den hohen Bedarf an entsprechendem Pflanzenmaterial decken zu können, kommt der Ernte und Bereitstellung von Forstsaatgut eine große Bedeutung zu“, schildert Thomas Pleye die Situation in Sachsen-Anhalt.
Insgesamt 45 Baumarten unterliegen dem Forstvermehrungsgutgesetz. Davon sind in Deutschland nur 26 Baumarten bisher von forstlicher Bedeutung (z. B. Hybridlärche und Gattung Pappel). Für diese Baumarten wurden Herkunftsgebiete ausgewiesen und Ausgangsmaterial zugelassen. Die weiteren 19 Baumarten sind in Deutschland nur von lokaler Bedeutung.
Arten von forstlichem Vermehrungsgut:
- Saatgut, wie Zapfen, Fruchtstände, Früchte und Samen zur Aussaat im Wald oder zur Erzeugung von Pflanzgut
- Pflanzenteile zur Auspflanzung im Wald oder zur Erzeugung von Pflanzgut (z. B. Stecklinge)
- Pflanzgut, wie Saatgut, Pflanzenteile oder Naturverjüngung Pflanzenteile und Pflanzgut, die nachweislich nicht für forstliche Zwecke bestimmt sind, unterliegen lediglich den Vorschriften zur Einfuhr.