Halle. StatLa. Von 1999 bis 2022 gab es in Sachsen-Anhalt insgesamt 56.231 Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt. Das teilt das Statistische Landesamt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit.
1999 – 2022
Nach der Einführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens für natürliche Personen stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen zunächst jedes Jahr stark an und vervielfachte sich von 13 Fällen 1999 auf 4.173 Fälle 2007. Die letzten 15 Jahre waren hingegen durch kontinuierlich sinkende Antragszahlen gekennzeichnet.
2022
Für 2022 wurde mit 2.138 Verbraucherinsolvenzen ein Rückgang um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr mit 2.175 Fällen verzeichnet. Beide Werte lagen deutlich unter dem Mittelwert der letzten 10 Jahre von 2.501 Anträgen pro Jahr, gleichzeitig leicht über dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre von 2.122 Anträgen.
Verbraucherinsolvenzen machten zuletzt den Großteil der von den Gerichten gemeldeten Insolvenzverfahren aus. 2022 lag ihr Anteil bei 72,6 % und erreichte damit nach 71,6 % im Vorjahr erneut einen Höchststand im betrachteten Zeitraum. Bezogen auf die Insolvenzverfahren seit 1999 insgesamt lag der Anteil der Verbraucherinsolvenzen bei 58,3 %.
Regionale Verteilung
Bei der regionalen Verteilung ist auffällig, dass die höchste Anzahl an Anträgen auf Verbraucherinsolvenzverfahren in den letzten 10 Jahren durchgängig auf den Landkreis Harz entfiel. So stellten 2022 allein 334 dort wohnhafte Verbraucherinnen und Verbraucher einen entsprechenden Antrag, was einem Anteil von 15,6 % an allen Verbraucherinsolvenzen gleichkommt.
Besonders hoch waren die auf den Landkreis Harz entfallenden Anteile in den Jahren 2015 (461 Fälle; 16,5 %) und 2020 (286 Fälle; 17,5 %). Danach folgten der Kreis Mansfeld-Südharz, die Stadt Halle (Saale) und der Salzlandkreis.
Die niedrigsten Antragszahlen wiesen im 10-Jahres-Horizont 5-mal die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau und 5-mal der Altmarkkreis Salzwedel auf. 2022 kamen von dort 56 (2,6 %) bzw. 60 (2,8 %) Anträge auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ursachen
Aus dieser Überschuldungsstatistik lassen sich für die Jahre 2015 bis 2021 auch Erkenntnisse zu den Ursachen gewinnen, die zu einer Überschuldung und in der Folge zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren führen können.
An 1. Stelle stand dabei Arbeitslosigkeit, die 19,9 % der von Schuldenberatungsstellen betreuten Personen 2021 als Grund für ihre Zahlungsschwierigkeiten angaben. Das war ein ähnlich hoher Anteil wie schon in den Jahren davor. Weitere häufige Ursachen waren Erkrankung, Sucht oder Unfall sowie Trennung, Scheidung oder Tod des Partners. Seit 2019 spielte auch unwirtschaftliche Haushaltsführung eine wesentliche Rolle als Auslöser von finanziellen Schwierigkeiten. 2021 betraf diese Ursache 14,3 % der beratenen Personen.