Halle. StatLa. Bis zum 30.09.2023 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 1.544.000 Euro Zweitwohnungssteuer ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 42.000 Euro mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Zeitraum (30.09.2019) verzeichneten die Kommunen einen Anstieg der Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer um 14 % bzw. 187.000 Euro.
17 % bzw. 36 von 218 sachsen-anhaltischen Gemeinden erhoben in den ersten 3 Quartalen 2023 Zweitwohnungssteuer, das bedeutet 2 von 3 kreisfreien Städten und 34 von 215 Kommunen im Land.
Städte
Die höchsten Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer flossen bis zum 30.09.2023 in die Kasse der Landeshauptstadt Magdeburg. Personen mit einer gemeldeten Zweitwohnung zahlten hier zusammen 393.000 Euro (-13.000 Euro Vorjahreszeitraum). Danach folgte die kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer von 325.000 Euro (-13.000 Euro). In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wurden keine Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer gemeldet.
Gemeinden
Die kreisangehörigen Gemeinden nahmen bis zum 30.09.2023 zusammen 825.000 Euro Zweitwohnungssteuer ein. Das waren 9 % bzw. 69.000 Euro mehr Einzahlungen als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Zeitraum (30.09.2019) verzeichneten die Gemeinden einen Anstieg der Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer um 11 % bzw. 82.000 Euro.
Die höchsten Einzahlungen an Zweitwohnungssteuer im kreisangehörigen Raum flossen in den ersten 3 Quartalen 2023 in die Kassen der Städte: Schönebeck (Elbe) mit 106.000 Euro (+1.000 Euro), Kemberg mit 79.000 Euro (+5.000 Euro) und Oberharz am Brocken mit 51.000 Euro (+2.000 Euro).