Halle. StatLa. 2020 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 20 eingetragene Lebenspartnerschaften per richterlicher Entscheidung aufgehoben. Betroffen waren dabei 20 Frauen und 20 Männer.
Die durchschnittliche Dauer dieser Lebenspartnerschaften betrug im Jahr der Aufhebung bei den Frauen 6 Jahre und bei den Männern 7,7 Jahre. Der Altersabstand zwischen den Lebenspartnern lag im Durchschnitt bei 6,7 Jahren.
Im räumlichen Vergleich (kreisfreie Städte und Landkreise) wurden bei der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die höchste Zahl der Aufhebungen (5) ermittelt.
Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch richterliche Entscheidung aufgehoben. Seit dem 01. Oktober 2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, da gleichgeschlechtliche Paare nun ebenfalls Eheschließungen vollziehen können. Für bereits eingetragene Lebenspartnerschaften besteht die Möglichkeit zur Umwandlung in eine Ehe. Die Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind demnach in der Zukunft tendenziell rückläufig.