Frauen haben im Jahr 2022 mehr Rente erhalten

Rente Geld Rentenerhöhung
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. Im Jahr 2022 wurden in Sachsen-Anhalt für 628.772 Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren Rentenleistungen von insgesamt 11,9 Mrd. Euro gezahlt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug damit die durchschnittliche Rentenleistung für Personen im Alter von mindestens 65 Jahren 18.858 Euro im Jahr. Durchschnittlich erhielt jeder Rentenempfänger monatliche Rentenleistungen von 1.537 Euro, demgegenüber jede Rentenempfängerin monatlich 1.597 Euro. Damit verbuchten die Frauen im Durchschnitt 60 Euro mehr Rentenleistungen pro Monat.

Gut 2/5 der Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren erhielt Rentenleistungen von 20.000 Euro und mehr im Jahr. Für fast die Hälfte der Rentenempfängerinnen und -empfänger ab 65 Jahren wurden 2022 Rentenleistungen von 10.000 Euro bis unter 20.000 Euro erbracht.

Der überwiegende Anteil der Rentenleistungen (99,7 %) basiert auf Rentenleistungen aus der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung. Insgesamt erhielten 626.986 Personen ab 65 Jahren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die durchschnittliche Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung belief sich 2022 auf 18.288 Euro (Männer 17.900 Euro bzw. 1.492 Euro monatlich; Frauen 18.580 Euro bzw. 1.548 Euro monatlich). Leistungen aus inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhielten 4.561 und aus zertifizierten Basis-Rentenverträgen 2.591 Personen ab 65 Jahren.

Die Zahlen basieren auf den vorläufigen Ergebnissen der Statistik über die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2022. Ausgewertet wurden Personen mit positiven Rentenleistungen. Endgültige Ergebnisse für das Jahr 2022 mit Berücksichtigung der Besteuerung werden voraussichtlich erst im Jahr 2026 im Zuge der Aufbereitung mit den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 zur Verfügung stehen. Die Rentenleistungen umfassen alle Renten (Leib-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrenten) und sonstigen Leistungen, die nach § 22 Nr. 1 und 5 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten.