Epidemische Lage in Sachsen-Anhalt bleibt bestehen

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Magdeburg. Landtag/LSA. Auf Basis eines Antrags der Landesregierung hat der Landtag gemäß Infektionsschutzgesetz festgestellt, dass für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit besteht.

Damit hat der Landtag die Landesregierung in die Lage versetzt, auch in künftigen Eindämmungsverordnungen die durch das Infektionsschutzgesetz gegebenen Maßnahmen anzuwenden. Hintergrund sind die Ende November in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene.

Die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt liege aktuelle bei 808 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner; vor einer Woche seien es 861 gewesen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) eingangs der Debatte. Zwar müssten derzeit keine Verlegungen von Intensivpatienten in andere Bundesländer erfolgen, dennoch sei die Lage ernst. Außerdem stelle die neue Virusvariante Omikron eine neue Gefahr für die Bevölkerung dar.

Die Impfquote im Land sei mit 68 Prozent immer noch zu gering, erklärte die Ministerin. Es sei daher zwingend geboten, die Krankenhäuser und die Ärzte und das Pflegepersonal zu entlasten.

“Es geht darum, die Landesregierung zu befähigen und zu beauftragen, einen verantwortungsvoll zu nutzenden Instrumentenkasten bereitzustellen. Dort, wo der Gesundheitsschutz Schließungen erfordert, müssen wir aktiv werden können beispielsweise – wie durch die MPK beschlossen – im Bereich der Clubs und Diskotheken. Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag diese Möglichkeit noch einmal herausgestellt hat.” so die Gesundheitsministerin. Dabei sollen auch zukünftig regionale Unterschiede berücksichtigt werden, versicherte Grimm-Benne.

Am Ende der Debatte haben die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, die AfD-Fraktion lehnte den Antrag ab.