Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens

Cocktail
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Berlin/BR. Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.

Jugendliche besonders empfindlich

Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für spätere Suchtverhalten deutlich erhöhen.

Fördernder Effekt auf Alkoholkonsum

Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte „begleitete Trinken“ keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.