Land stellt rund 5,6 Millionen Euro für Wohnraumförderung bereit

Studentenwohnheim
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Magdeburg. STK. Das Land Sachsen-Anhalt stellt in den nächsten Jahren rund 5,6 Millionen Euro für zwei neue Programme der Wohnraumförderung bereit. Mit der finanziellen Unterstützung für „Junges Wohnen“ und das „Aufzugsprogramm 2024“ leiste das Land einen wichtigen Beitrag dafür, bedarfsgerechten Wohnraum für alle Generationen zu schaffen, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg nach der Vorstellung beider Programme in der Kabinettssitzung. Ab sofort könnten Projektanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

„Wir wollen sowohl Studenten als auch Auszubildende unterstützen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Förderprogramm „Junges Wohnen“. „Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels können ansprechende und moderne Unterkünfte Hochschulstandorte und Ausbildungsstätten attraktiver machen“, betonte sie. „Mein Ziel ist es, Studium und Ausbildung hierzulande unter optimalen Bedingungen zu ermöglichen. Qualitativ gute Unterkünfte für Studierende und Lehrlinge in Hochschul- und Ausbildungsnähe sind ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen Studien- oder Berufsabschluss“, ergänzte Lydia Hüskens.

Für den ersten Projektzeitraum, der bis 2028 reicht, werden insgesamt rund 15,7 Millionen Euro an Fördermitteln für den Bau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zur Verfügung gestellt. Mehr als 12 Millionen Euro davon steuert der Bund für das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ bei.

Für die „Richtlinien zur Förderung des barrierearmen Zugangs von Wohneinheiten durch den An- und Einbau von Aufzugsanlagen“ („Aufzugsprogramm 2024“) stehen in diesem Jahr zwei Millionen Euro reine Landesmittel zur Verfügung.

„Damit schaffen wir die Voraussetzung, dass ohne erhebliche Mietsteigerungen Aufzüge nachgerüstet werden können“, sagte Ministerin Hüskens. Das sei besonders für Seniorinnen und Senioren ein erhebliches Plus an Lebensqualität und sie könnten dadurch länger in ihren eigenen vier Wänden wohnen.

Nach den Worten der Ministerin werden Wohnungen, die mit Aufzügen erschlossen sind, aber zunehmend auch von jungen Familien nachfragt.

„Mit beiden Programmen leisten wir einen wichtigen Beitrag, damit unsere Städte, insbesondere aber auch der ländliche Raum weiter an Attraktivität gewinnen“, so Lydia Hüskens. „Wir brauchen attraktive Zentren mehr denn je, um Jung und Alt auch abseits der Ballungsräume lebenswerte Wohnquartiere anzubieten und diese Lebensräume wachsen zu lassen“, hob sie hervor. Auch die kleineren Städte und der ländliche Raum könnten aufgrund ihrer günstigen Lage und mit guter Infrastruktur interessant für Zuzügler sein. „Wir beobachten, dass Menschen die Ballungsräume verlassen, um sich in ländlichen, aber gut erschlossenen Regionen niederzulassen. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Das Engagement des Landes im Rahmen der Wohnraumförderung ist ein gelebtes Beispiel dafür“, fügte die Ministerin hinzu.

Konditionen „Junges Wohnen“

Zuwendungsempfänger:
Natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.

Förderhöhe:
Die Förderung je Wohneinheit beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs beträgt die Förderung je Wohnheimplatz 10.000 Euro.

Die Zuwendung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Zuwendungsvoraussetzungen:
Die Wohnheimplätze müssen mindestens 25 Jahre für die Unterbringung von Studierenden und Auszubildenden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus unterliegen die geförderten Wohnheimplätze einer Mietpreisbindung.

Konditionen „Aufzugsprogramm“

Zuwendungsempfänger:
Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum

Förderhöhe:
Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf den Höchstbetrag von 10.000 Euro je Wohnung begrenzt. Sie darf einen Gesamtbetrag von 120.000 Euro je Aufzug nicht übersteigen.

Zuwendungsvoraussetzung:
Die geförderten Wohneinheiten unterliegen einer Mietpreisbindung.

Die Zuwendung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Sämtliche Unterlagen zu den Projektanmeldungen und Förderanträgen sind unter www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/wohnen-vermieten abrufbar.