Statistik: COVID-19 in der 2. Kalenderwoche 2021 Haupttodesursache

Trauer
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Halle. StatLa. COVID-19 war in der 2. Kalenderwoche 2021 in Sachsen-Anhalt die Haupttodesursache. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, verstarben nach vorläufigen Zahlen (Stand 15. Juli 2021) in der 2. Kalenderwoche dieses Jahres 30 % aller Verstorbenen an den Folgen einer Infektion mit SARS-CoV-2 und damit mehr als durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (29 %) oder Krebs (16 %).

In der 2. Kalenderwoche 2021 erreichte die Sterblichkeit durch COVID-19 ihren Höchststand. Im gesamten Monat Januar wurde eine um 48 % höhere Sterblichkeit als im Mittel der Jahre 2016 bis 2019 festgestellt. Die 1. Hälfte des Monats stellt damit den Höhepunkt der 2. Welle (November 2020 bis Mitte März 2021) dar. 27 % oder 1 182 Sterbefälle des Monats Januar 2021 gingen eindeutig auf COVID-19 zurück, bei weiteren 4 Personen wurde COVID-19 als Todesursache angenommen, jedoch das Virus nicht durch einen Labortest bestätigt. Zudem lag bei 253 Personen eine nachgewiesene Infektion mit dem Virus oder gar eine Erkrankung durch das Virus vor, jedoch ohne dass diese für den Tod verantwortlich waren. Im Dezember 2020 wurde eine Übersterblichkeit von 33 % und im Februar 2021 von über 13 % errechnet.

Auswertung der Corona-Wellen

Während im Frühjahr 2020 in Sachsen-Anhalt in der 1. Welle der Corona-Pandemie es keine Übersterblichkeit gab, wurde im April 2021 eine Übersterblichkeit von 11 % ermittelt, welche gleichzeitig den Höhepunkt der 3. Welle der Corona-Pandemie darstellte. 208 Männer und 172 Frauen erlagen nach derzeitigem Stand in dem Monat dem Virus. Das waren 13 % aller Sterbefälle. Während der 3. Welle zwischen Mitte März und Mitte Mai 2021 verstarben insgesamt 668 Frauen und Männer durch CO-VID-19.

Von November 2020 bis zum 15. März 2021 (2. Welle) verstarben nach derzeitigem Stand 1.324 Frauen und 1.443 Männer mit/durch COVID-19, das waren 18 % aller in diesem Zeitraum verstorbenen Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter. Darunter waren insgesamt 1 389 Personen im Alter zwischen 80 und unter 90 Jahren, 553 zwischen 70 und unter 80 sowie 525 über 90 Jahre und lediglich 18 Personen unter 50 Jahre.

Während in der 2. Welle 69 % der an dem Virus Verstorbenen bereits 80 Jahre oder älter waren, waren es während der 3. Welle nur noch 49 % gewesen. Der Anteil der unter 60-Jährigen stieg dagegen von 3 % auf 8 %. Bei den 60- bis unter 80-Jährigen erhöhte sich dieser Wert sogar von 28 % auf 43 %. Der Rückgang bei den über 80-Jährigen könnte auf den Impffortschritt zurückzuführen sein. In den ersten beiden Monaten 2021 wurden insbesondere ältere Menschen mit hoher Priorität geimpft.

Das durchschnittliche Sterbealter der Menschen aus Sachsen-Anhalt, welche an COVID-19 verstarben, betrug während der 1. Welle 81,8 Jahre (alle Sterbefälle: 79,2 Jahre) und sank auf 77,4 Jahre in der 3. Welle ab (alle Sterbefälle: 78,2 Jahre).

Männer haben zudem ein leicht höheres Risiko an COVID-19 zu sterben. Rund 53 % der Verstorbenen waren männlichen Geschlechts. Bei den unter 60-Jährigen lag deren Anteil sogar bei 68 %.

Bis zum 30. Mai 2021 verstarben seit Beginn der Corona-Pandemie 3.582 Frauen und Männer in Sachsen-Anhalt an dem Virus, darunter waren 12 Todesfälle ohne Labornachweis. Weitere 757 Personen verstarben mit dem Virus, darunter 36 ohne Labornachweis. Damit waren 83 % der COVID-19-Sterbefälle wesentlich oder alleinig auf die direkten Folgen der Infektion zurückzuführen.

Quelle: Statistisches Landesamt.
Quelle: Statistisches Landesamt.

Häufigste Vorerkrankungen

Häufigste Vorerkrankungen bei diesen Sterbefällen waren Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Das betraf rund die Hälfte aller an COVID-19 Verstorbenen. Darunter wurden häufig zerebrovaskuläre Erkrankungen (7 %), wie zum Beispiel die Folgen eines Schlaganfalls, auf dem Totenschein genannt. Eine demenzielle Erkrankung (15 %) wurde auf dem Totenschein ebenfalls öfter angegeben. Das kann mit dem hohen Alter der Verstorbenen insbesondere in der 2. Welle der Corona-Pandemie begründet werden. Fast jede/r 10. litt zudem an einer Krebserkrankung. Asthmatiker und Personen, die an anderen chronischen Krankheiten der unteren Atemwege (COPD) litten, waren ebenso gefährdet. In knapp 8 % der Fälle wurde eine solche Vorerkrankung angegeben. Knapp 2 % waren laut Totenschein adipös gewesen. In 3 von 4 Fällen ging COVID-19 mit Schäden oder Komplikationen an der Lunge (zum Großteil Pneumonien) einher.

Methodische Hinweise
Die Zahlen stellen vorläufige Daten dar und bilden den Bearbeitungsstand zum Stichtag 15. Juli 2021 ab und können sich durch Nachmeldungen und Korrekturen noch verändern. Ein Datenaustausch mit anderen Bundesländern wurde nur bis Februar 2021 vorgenommen. Endgültige Ergebnisse für 2020 können im Herbst dieses Jahres erwartet werden, die für 2021 im Sommer des Folgejahres.

COVID-19-Sterbefälle werden auf 2 Meldewegen erfasst: zum einen über die amtliche Todesursachenstatistik, zum anderen über die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt veröffentlichen die Fallzahlen nach dem IfSG.
Die Datenbasis differiert in beiden Statistiken. In die Todesursachenstatistik gehen alle COVID-19-Fälle ein, die auf der Todesbescheinigung einen entsprechenden Eintrag haben. Die Todesursachenstatistik unterscheidet nach nachgewiesenen und Verdachtsfällen sowie nach Grundleiden und Begleiterkrankung. In die Todesursachenstatistik gehen nur die Fälle mit Grundleiden ein, jedoch sind Auswertungen zu verschiedenen Begleit- oder Vorerkrankungen möglich.

Gesundheitsämter melden an das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und das RKI COVID-19-Todesfälle gemäß §6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Vom RKI werden diejenigen COVID-19-Todesfälle publiziert, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Die Zahl der COVID-19-Sterbefälle wäre theoretisch dann deckungsgleich mit der Sterbefallzahl des RKI, wenn jedem U07.1-Sterbefall der Todesursachenstatistik ein positiver Labortest zu Grunde liegen würde. Da die Todesursachenstatistik auf den Angaben der Ärztin/des Arztes beruhen, werden all jene Fälle zu „nachgewiesenen“ Fällen, bei denen durch die Ärztin/den Arzt eine COVID-19-Erkrankung auf der Todesbescheinigung vermerkt wurde. Ob diese Gewissheit auf Grundlage eines positiven PCR-Tests besteht, ist aus der Todesbescheinigung nicht immer ersichtlich.

In der Todesursachenstatistik ist die Unterscheidung zwischen den an und den mit COVID-19 Verstorbenen wesentlich. In der Todesursachenstatistik wird das Grundleiden (verstorben an) anhand aller Angaben auf der Todesbescheinigung auf Basis des Regelwerks der WHO bestimmt. Jedoch kann es insbesondere bei fehlerhaften oder unvollständigen Todesbescheinigungen schwierig sein, beide Gruppen verlässlich voneinander abzugrenzen. Bei den Statistiken nach dem IfSG findet eine solche Unterscheidung nicht immer statt.

Die Datenstände können zu einem jeweiligen Stichtag in den beiden Dokumentationen unterschiedlich weit aufgearbeitet sein.

Bei einem Vergleich der Zahlen muss beachtet werden, ob die Ergebnisse nach Sterbedatum (Todesursachenstatistik) oder Meldedatum (IfSG) ausgewiesen werden.

Die Unterschiede in beiden Dokumentationsformen führen dazu, dass die Fallzahlen der COVID-19-Sterbefälle in beiden Statistiken abweichen können.