Sitzungen auch ohne Präsenzmöglich
Halle. LVwA. Das Landesverwaltungsamt hat den Landkreisen und kreisfreien Städten am heutigen Tag eine Rundverfügung zugestellt, mit der die Notsituation gemäß § 56a Abs. 1 S. 2 KVG LSA festgestellt wurde. Die Rundverfügung bildet die Rechtsgrundlage für die Landkreise und kreisfreien Städte, um im Zuge dessen die Feststellung entsprechend für ihre Gemeinden und Verbandsgemeinden zu treffen.
Ab heute, befristet bis zum 30. April 2022, ist es aufgrund der erklärten Notsituation den kommunalen Vertretungen und Gremien möglich, notwendige Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit in Form von Videokonferenzen durchzuführen und unter besonderen Voraussetzungen Abstimmungen in einem schriftlichen oder elektronischen Verfahren zu treffen.
„Die aktuelle dramatische Entwicklung der Corona-Pandemie lässt guten Gewissens keine Gremienarbeit in engen Sitzungssälen zu. Aus diesem Grund ist das Landesverwaltungsamt, gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport, diesen Weg gegangen, damit demokratische Entscheidungen weiterhin und erleichtert getroffen werden können bzw. die grundgesetzlich legitimierte Selbstverwaltung der Kommunen nicht gefährdet ist.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.