Halle. LAV. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union begehen alljährlich am 18. November den Europäischen Antibiotikatag. Diese Initiative soll auf die Gefahr von resistenten Krankheitserregern durch zu häufigen und nicht sachgemäßen Einsatz von Antibiotika aufmerksam machen.
Die Hauptursache für Antibiotikaresistenzen bei Menschen ist und bleibt der Gebrauch von Antibiotika in der Humanmedizin. Aber auch die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung wird als begünstigender Faktor für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen angesehen.
Verschärfte gesetzliche Bestimmungen haben in der Nutztierhaltung während der vergangenen Jahren zu einer sehr deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes geführt. Darüber hinaus gibt es in der Europäischen Union einheitlich durchgeführte Monitoringprogramme, in denen vom Stall bis zum Schlachtbetrieb tierische Proben auf das Vorhandensein von Tierarzneimitteln, einschließlich Antibiotika, untersucht werden.
In Sachsen-Anhalt erfolgen diese Analysen im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Dazu werden Stichproben bei allen relevanten Nutztierarten wie Schwein, Rind, Masthuhn, Ente, Pute, Kaninchen und verschiedenen Aquakulturen entnommen. Außerdem werden die tierischen Produkte Milch, Eier und Honig beprobt und analysiert. Bei den Untersuchungen kommen sowohl hochmoderne Analysengeräte (s. Abb. links und Mitte) als auch schnelle und kostengünstige mikrobiologische Screeningverfahren zum Einsatz (s. Abb. rechts).
Analysen durch das Landesamt für Verbraucherschutz
Im Jahr 2021 wurden im LAV insgesamt 3.076 derartige Proben chemisch analysiert. Weitere 20.534 Proben wurden im mikrobiologischen Hemmstofftest untersucht, bei dem eine Beeinträchtigung des kulturellen Wachstums definierter Testbakterien durch in der Probe enthaltene Hemmstoffe (z.B. Antibiotika) geprüft wird.
Erfreulicherweise wurde lediglich in einer der analytisch-chemisch untersuchten Proben ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben festgestellt, bei weiteren 5 fraglichen Hemmstofftestergebnissen ergaben die Nachuntersuchungen gesetzeskonforme Gehalte unterhalb der jeweiligen gesetzlichen Höchstmenge. Auch deutschlandweit liegt die Beanstandungsquote mit nur 0,032% für die Gruppe der antibiotisch wirksamen Stoffe sehr niedrig.
Monitoring soll Aufschluss bringen
Darüber hinaus arbeitet das LAV eng mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammen, um im Rahmen des Nationalen Resistenzmonitorings tierpathogener Bakterien Erkenntnisse über deren grundsätzliche Resistenzsituation und –entwicklung zu gewinnen.
Konkrete Entscheidungshilfen für die Behandlung erkrankter Tiere können Tierärzte und Tierärztinnen des Weiteren erhalten, wenn diagnostisches Material zur Untersuchung an das LAV eingeschickt wird und die dabei festgestellten bakteriellen Krankheitserreger auf das Vorhandensein von Antibiotika-Resistenzen getestet werden.