Handwerk zwiegespalten hinsichtlich der Sanierungspflicht von Gebäuden

Wohnhaus Trotha
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Halle. HWK. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments, europaweit strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zu stellen, um bis 2033 alle Gebäude mindestens in eine mittlere Effizienzklasse zu bringen, wird im Handwerk unterschiedlich bewertet.

„Europa greift mit dem Beschluss in Privateigentum ein. Wenn eine energetische Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist, werden Eigentümer diese auch vornehmen. Aber was ist, wenn das Kosten-Nutzenbild negativ ist“ fragt Britta Grahneis, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle. Zugleich sei nicht zu verkennen, dass ein solches Vorhaben ein Milliardenbudget haben wird, das Handwerksbetriebe dann in Baumaßnahmen übertragen sollen. „Bei einem Altbestand von allein rund 14 Millionen betroffenen Wohngebäuden in Deutschland könnte auch das fehlende Personal im Handwerk der Flaschenhals für schnelle Sanierungsfortschritte werden“, so die Dessauer Unternehmerin. 

Hintergrund
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll künftig auf einer Skala von A bis G angegeben werden und ähnelt damit den Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten.

Durch verschärfte Dämmrichtlinien sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E; und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Schätzungen zufolge könnten in Deutschland mehr als 7 Millionen Eigenheime sowie etwa 7,2 Millionen Wohnungen betroffen sein. Europaweit wären dabei rund 35 Millionen Gebäude sanierungspflichtig. Ab 2028 sollen zudem nur noch Gebäude gebaut werden, welche keine Emmissionen verursachen und dadurch “klimaneutral” sind. 

Ausnahmen solle es u. a. für religiöse und denkmalgeschützte Gebäude sowie Ferienhäuser und kleine Gebäude (Grundfläche <50 m2) geben.

Die Abstimmung ist noch kein Beschluss, sondern geht kommenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten voraus. Änderungen an dem Vorhaben sind weiterhin möglich.