Stadtverwaltung: Schüttungen am Saaleufer entsprechen Ratsbeschluss

Ratshof
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Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) hat die Steinschüttungen an den Uferböschungen der Saale noch einmal geprüft. Bürgermeister Egbert Geier: „Wir nehmen die kritischen Hinweise zur Umsetzung der Schüttungen sehr ernst. Im Ergebnis der von mir beauftragten nochmaligen Prüfung zur Durchführung und Umsetzung der Beschlusslage des Stadtrats hat der zuständige Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf, versichert, dass die Schüttungen entsprechend des Stadtratsbeschlusses erfolgen.“ Die Schütthöhe entspricht der Planung, Bewilligung und den Beschlüssen sowie den Festlegungen der Unteren Naturschutzbehörde. Die ursprünglichen Steinschüttungen liegen sogar oft noch höher.

Die Stadt wird im nächsten Planungsausschuss am Mittwoch, 10. November 2021, die Maßnahme noch einmal ausführlich erläutern. Am Dienstag, 9. November 2021 besteht für die Stadtratsfraktionen die Möglichkeit, Akteneinsicht in die Bau- und Sanierungsunterlagen zu nehmen. Für den morgigen Freitag, 5. November 2021 ist ein Gespräch zwischen René Rebenstorf und Vertretern der Öffentlichkeit, die sich kritisch zu den Wiederherstellungsmaßnahmen geäußert haben, vereinbart.

Die Schüttungen am Saaleufer erfolgen entsprechend der im Stadtrat gefassten Beschlüsse sowie auf der Grundlage eines externen Fachgutachtens. Dokumentiert sind als Schäden Unterspülungen und Abrutschungen an den Steinschüttungen der städtischen Uferbereiche.

Die Schüttungen umfassen nur die mit Schadenserfassung nach dem Hochwasser 2013 dokumentierten, beantragten und bewilligten Bereiche. Darüberhinausgehende Befestigungen an anderen Uferbereichen sind nicht Bestandteil der Maßnahme.

Es handelt sich um eine Instandsetzung im Rahmen der Flutschadensbeseitigung. Die Wiederherstellung erfolgt nach aktuellem Stand der Technik – möglichst umweltschonend von der Wasserseite aus, um in angrenzendes FFH-Gebiet nicht eingreifen zu müssen. Die Schüttung erfolgt als Wiederherstellung bis zur Abbruchkante des Ufers.

Hintergrund
Beschlüsse der städtischen Gremien:
11.09.2013 Beschlussfassung Stadtrat zur Einreichung Maßnahmeplan, darunter HW
198 Uferbefestigung
23.04.2015 Vergabeschluss zur Beauftragung der Planung an IGIM Ingenieur-
Gesellschaft Infrastrukturprojekte mbH VI/2015/000758
29.05.2019 Stadtratsbeschluss zum Variantenverzicht VI/2019/04959
29.05.2019 Stadtrat Baubeschluss VI/2019/0519
20.11.2020 Vergabeschluss Zuschlag BSD für Bauleistungen VII/2020/01645