Mieterbund rechnet mit massiven Mieterhöhungen durch Habecks Heizungsgesetz

Heizung Wärmepumpe
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Berlin. DMB. Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes hätte nach aktuellem Stand eine finanzielle Überforderung für den Großteil der Mieterinnen und Mieter zur Folge, da hohe Mietsteigerungen auf sie zukommen. Davor warnt der Deutsche Mieterbund. „Der Gesetzgebungsprozess muss daher unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten“, so Dr. Melanie Weber-Moritz vom Mieterbund.

Nach aktuellem Recht können Vermieter nach einer Modernisierung die jährliche Grundmiete bei Einhaltung von Kappungsgrenzen von 2 bzw. 3 Euro pro Quadratmeter um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen – dazu gehört auch der Heizungsaustausch.

Grundsätzlich können Mieter gegenüber den Vermietern zwar geltend machen, dass die angekündigte Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte für sie darstellen würde. Dieser Einwand greift allerdings nicht, wenn – wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgesehen – die Vermieter gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet sind. In einem solchen Fall ist der wirtschaftliche Härteeinwand für die Mieter gesetzlich ausgeschlossen.

„Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren oder von ihrem Vermietenden die Inanspruchnahme von mietsenkenden Fördermitteln zu verlangen“, so Weber-Moritz. „Die zügige energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist ausgesprochen wichtig. Aber sie darf keinesfalls dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter finanziell überfordert werden, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, Mieterinteressen ausreichend zu berücksichtigen.“

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist deshalb die Möglichkeit der Modernisierungsmieterhöhung abzuschaffen. Zumindest muss jedoch die Mieterhöhungsumlage auf vier Prozent der Kosten gesenkt und bei höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden.