Geflügelpest: Hohes Infektionsrisiko für Bestände

Gans
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Halle. LAV. Am ersten Dezemberwochenende wurde aufgrund eines plötzlichen Gänsesterbens im Bördekreis Probenmaterial zum Ausschluss von Klassischer Geflügelpest (Aviäre Influenza/Vogelgrippe) an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gesandt.

Die Untersuchung (PCR) auf H5-Influenza A-Virusgenom verlief mit positivem Ergebnis. Noch am gleichen Sonntag wurde dieser Nachweis im Referenzlabor des Friedrich-Loeffler Institutes (FLI) bestätigt. Bereits in der Woche zuvor erfolgte bei einem totaufgefundenen Wildvogel (Schnepfe) aus dem Altmarkkreis Salzwedel der Nachweis von aviärem Influenza-Virusgenom.

Dies sind in Sachsen-Anhalt die ersten Fälle der hochansteckenden, oft tödlich verlaufenden, anzeige- und bekämpfungspflichtigen Virus-Krankheit in der zweiten Jahreshälfte. Bereits Anfang des Jahres traten drei Fälle von Wildvogelgeflügelpest und ein Fall von Klassischer Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand auf.

Das FLI schätzt das Eintragsrisiko des Erregers durch Verschleppung innerhalb von Deutschland und auch Europa derzeit weiter als hoch ein. Dem können Tierhalterinnen und Tierhalter nur mit konsequenter Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Hygieneregeln entgegenwirken.

Weitere Informationen: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/veterinaermedizin/gefluegel

Weitere Regelungen in Ausbruchsgebieten treffen die zuständigen Veterinärämter in eigener Zuständigkeit.