Ratgeber: Worauf es bei der Baubeschreibung ankommt

Quelle: Verbraucherzentrale.

(Verbraucherzentrale / 14.06.2022): Eine umfassende individuelle Baubeschreibung ist der Schlüssel, um beim Kauf oder Bau einer Immobilie Missverständnisse, zusätzliche Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Doch leider bleiben viele Baubeschreibungen zu allgemein, lassen vollständige Produktbeschreibungen oder Mengenangaben vermissen oder Preisobergrenzen werden nicht benannt. Mit der Unterschrift unter solche unspezifischen Bauverträge ist dann Auslegungsspielraum und Ärger programmiert. Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ der Verbraucherzentrale erläutert, worauf Bauwillige beim Vergleich von Hausangeboten achten müssen. Er zeigt, wie konkret beschrieben sein muss, welche Leistungen der Unternehmer zu erledigen hat. Checklisten, um Offerten zu prüfen und mögliche Schwachstellen aufzudecken, sind das Fundament für einen möglichst reibungslosen Ablauf beim Bauauftrag für die eigenen vier Wände.

Das Handbuch gibt einen Überblick über alle Leistungen, die in der Baubeschreibung enthalten sein sollten. Es zeigt, wie die Ausführungen der einzelnen Gewerke beschrieben sein müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Formulierungen wie etwa „20 Zentimeter Wärmedämmung“ sind unzureichend, da daraus keinerlei Informationen zur Materialeigenschaft sowie zur Umwelt- und Gesundheits-verträglichkeit entnommen werden können. Zudem behandelt das Buch die Themen Qualitätskontrolle, Bauabnahme und Versicherungen rund um den Bau. Die Vorlagen und Checklisten zum Ausfüllen können herausgetrennt und archiviert werden.

Der Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung. Hausangebote richtig vergleichen“ hat 232 Seiten und kann  per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.