Plötzlich Pflegefall, Patientenverfügung, digitale Helfer: Onlinevorträge zum Pflegerecht

Patientenverfügung
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Halle. VZSA. Ganz gleich, ob es nur die erste Pflegehilfe in der eigenen Wohnung ist oder gleich der teure Vertrag mit dem Pflegeheim: Die Ratsuchenden an der Pflegerechtshotline der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt haben viele Fragen. Auch zum Thema Vorsorgedokumente. Ohne eine Vorsorgevollmacht kann für einen Angehörigen weder ein Antrag für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit gestellt noch ein Pflegevertrag abgeschlossen werden.

Für die wichtigsten Fragen zum Pflegerecht bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt einen Sonder-Informationstag. Am 16.11.2022 bieten die Beraterinnen der Pflegerechtsberatung drei kostenlose Online-Vorträge an. Die technischen Voraussetzungen sind gering. Zur Teilnahme ist nur ein Computer oder ein mobiles Endgerät (Handy, Tablet) mit einem aktuellen Internetbrowser erforderlich. Eine Kamera oder ein Mikrofon wird nicht benötigt.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.