Rente, Maestro, Bürgergeld: Das ändert sich ab 1. Juli 2023

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Düsseldorf. VZ. Ab dem 1. Juli 2023 treten verschiedene Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Mehr Rente: Angleichung zwischen Ost und West

Ab dem 1. Juli 2023 erhöhen sich die Renten voraussichtlich im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Durch die Erhöhung gilt in West und Ost dann ein gleich hoher aktueller Rentenwert – 1 Jahr früher als bisher geplant.

Abschaffung der Maestro-Funktion auf Girokarten

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Maestro-Funktion auf neuen Girokarten nicht mehr vorhanden sein. Die Zahlfunktion wird abgeschafft. Bis zum Ende der Kartengültigkeit ist das Bezahlen mit Maestro jedoch weiterhin möglich.

Pfändungsschutzkonto: Unpfändbarer Grundbetrag steigt

Wenn Sie Schulden haben und Ihnen zum Beispiel eine Pfändung droht, sollten Sie zunächst ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, beantragen. Sonst könnte Ihr Konto gesperrt werden. Das Geld auf dem P-Konto kann bis zu einem bestimmten Betrag nicht gepfändet werden. Zum 1. Juli 2023 erhöht sich dieser monatliche Grundbetrag. Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Freigrenzen: Der Grundfreibetrag beläuft sich ab 1. Juli 2023 auf 1.402 Euro. Zuvor lag er bei 1330 Euro.

Änderungen beim Bürgergeld

Ab Juli 2023 tritt der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft. Für Erwerbstätige, die ein geringfügiges Einkommen beziehen und mit dem Bürgergeld ihr Gehalt aufbessern, gehen damit Änderungen einher.

Pflegeversicherung wird teurer

Die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen für viele Arbeitnehmer:innen ab Juli 2023. Einen Teil des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber – maximal 1,7 Prozent. Das bedeutet vor allem eine Mehrbelastung für Kinderlose. Familien mit zwei oder mehr Kindern werden dagegen entlastet:

Der verringerte Beitragssatz gilt bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Danach steigt der Pflegebeitrag wieder auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,4 Prozent, wie bei Eltern mit einem Kind. Rentner trifft die Änderung besonders hart, da die meisten bereits erwachsene Kinder haben. Sie erhalten also keine Ermäßigung mehr.

Gasspeicherumlage mehr als verdoppelt

Durch ein neues Gesetz steigt die Gasspeicherumlage im Juli 2023 von 59 Cent/Megawattstunde (MWh) auf 1,45 Euro/MWh. Dies führt für Verbraucher zu einem Anstieg der Energiekosten für Gas.

Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Sie dient dazu, die Kosten für die Speicherung von Gas zu decken und die Gasversorgung stabil zu halten.

Erhöhung des Pflegeversicherungs-Beitrags

Ab Juli 2023 gelten neue Beitragssätze bei der Pflegeversicherung:

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben.
  • Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung steigt von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
  • Er wird ein Abschlag vom Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung in Höhe von je 0,25 Prozent für das 2. bis 5. Kind wird eingeführt.

E-Rezept geht an den Start

Ab Juli 2023 soll es möglich sein, mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abzurufen. Patienten können entscheiden, ob sie das Rezept digital auf dem Smartphone oder in einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden möchten, oder ob sie mit einem Papierschein mit Rezeptcode in die Apotheke kommen möchten.

Kartenzahlung an Ladesäulen für Elektroautos

Ab Juli 2023 müssen neue Ladesäulen für Elektroautos mit einem Kartenlese-Terminal ausgestattet sein, um kontaktloses Bezahlen mit Karte zu ermöglichen.