Berlin. Bundesrat. Eine weitere Ergänzung im Bundestagsverfahren betrifft die Betreuung von Menschen mit Behinderung während eines Krankenhausaufenthalts: Vertraute Begleitpersonen, z. B. Angehörige, erhalten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihren Verdienstausfall erstattet. Der Bundestag griff damit – zumindest teilweise – eine Forderung des Bundesrates auf (Drs. 583/20 (B) und 349/21 (B)).
Differenziertes Inkrafttreten
Nach erfolgter Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Bundesregierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Es tritt im Wesentlichen am 28. Januar 2022 in Kraft, die Regelungen zum Krankengeld für Begleitpersonen bereits am Tag nach der Verkündung.
Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
In einer begleitenden Entschließung fordert Bundesrat die kommende Bundesregierung auf, weitere Verbesserungen für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen und einen Kostenausgleich aus Bundesmitteln in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Rehabilitation zu schaffen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst.