Digitalisierung im Rettungsdienst: Experimentierklausel schafft rechtliche Voraussetzungen

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Magdeburg. STK/MI/LSA. Die Entwicklungen im Rettungsdienst erfolgen rasant. Es müssen daher rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Dies soll in Sachsen-Anhalt durch die Einführung einer Experimentierklausel in das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen. Die Experimentierklausel gestattet dem Ministerium für Inneres und Sport im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen, zeitlich befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zuzulassen und gibt insoweit ein Startsignal für die Erprobung neuer Digitalisierungsprojekte im Land.

Insbesondere auf dem Gebiet der Telemedizin können dadurch neue Potentiale erschlossen werden. Der Telenotarzt bzw. die Telenotärztin gewährleistet die jederzeitige Bereitstellung medizinischer Fachkompetenz am Notfallort, ohne dort körperlich anwesend zu sein. Zudem gibt es IT-Systeme die in der Lage sind, Vitaldaten vom Verletzten an das anzusteuernde Krankenhaus zu übermitteln. So kann die medizinische Versorgung im Krankenhaus beschleunigt und besser vorbereitet werden. Auch Konzepte für sogenannte Ersthelfersysteme und Gemeindenotfallsanitäter können die Effizienz der medizinischen Versorgung im Rettungsdienst erhöhen.