Alle 218 Gemeinden Sachsen-Anhalts liefern Melderegisterdaten zum Stichtag

Sachsen-Anhalt
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Halle. StatLa. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten für den Zensus 2022 den bundesweiten Rahmen für die 5. Melderegisterdatenlieferung im November 2021 vor. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Alle 218 Gemeinden Sachsen-Anhalts liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 14. November 2021 an die amtliche Statistik.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 sind insgesamt 6 Datenübermittlungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. Die bereits erfolgten Datenübermittlungen umfassten im Wesentlichen Informationen zu den Anschriften der in Deutschland gemeldeten Personen. Mit der jetzigen Melderegisterdatenlieferung zum Stichtag 14. November 2021 gemäß § 5 Zensusgesetz 2022 erfolgt nun die stichtagsnahe Aktualisierung des sogenannten Refe-renzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Erhebung an Sonderbereichen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt wurden vom Statistischen Landesamt bereits über die erforderlichen Schritte informiert. Schon beim Dateneingang finden neben Schemaprüfungen auch Spezifikationsprüfungen statt. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral für alle Statistischen Landesämter beim Statistischen Bundesamt. Das Statistische Landesamt erteilt die Freigabe und die Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand.

Damit nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt werden müssen, greifen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 unter anderem auf Daten aus den amtlichen Melderegistern zurück. Für den registergestützten Zensus sind die Melderegister die wichtigste Datenquelle, auf deren Basis zahlreiche Grunddaten zur Bevölkerung bestimmt werden.

Die nationalen rechtlichen Grundlagen sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022). Der Schutz personenbezogener Daten hat höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.