Der Harz ist immer wieder von Waldbränden betroffen. Waldbrände am Brocken und im Nationalpark Harz haben die Einsatzkräfte bereits im Sommer 2022 in Atem gehalten, über 500 Einsatzkräfte waren an den Löscharbeiten beteiligt. Auch Einsatzkräfte der halleschen Feuerwehren waren dabei im Einsatz. Und auch 2023 brannte es bereits erneut in der Nähe des Brockens. Die anhaltende Trockenheit ist nicht hilfreich und lässt alle Beteiligten sorgenvoll auf die kommenden Wochen schauen. Nur durch einen Mix an verschiedenen Maßnahmen wird eine erfolgreiche Brandbekämpfung überhaupt möglich sein, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten mitteilt.
Maßnahmenmix zur Brandbekämpfung
Im Rahmen der Wiederaufforstung und des Waldumbaus wird zukünftig ein hoher Anteil an jungen Bäumen (insbesondere Nadelholzbestände) dazukommen, die wiederum ein höheres Waldbrandrisiko durch eine höhere “Zündbereitschaft” mit sich bringen. Die klimatischen Bedingungen begünstigen zudem die Brandgefährdung von Waldbeständen, weshalb die Waldbrandgefahrenklasse im Landkreis Harz von C (geringe Waldbrandgefährdung) auf B (mittlere Waldbrandgefährdung) erhöht wurden.
Da an den Steilhängen des Harzrandes, wie auch in den tiefen schluchtartigen Tälern, besonders in den Bereichen der Bode und Selke, schwierigen Standortbedingungen herrschen, werden die Einsatzkräfte immer wieder vor besondere Herausforderungen gestellt. Nur durch das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen zur Brandbekämpfung kann es überhaupt gelingen, auf neue Brände reagieren zu können.
Den Gemeinden selbst ist es nicht möglich, sich hinsichtlich der Löschwasserversorgung auf alle denkbaren Ereignisse vorzubereiten. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren sind durch die begrenzte Löschwassermenge in ihrer Leistungsfähigkeit limitiert, so dass mit diesen nur Kleinbrände oder gemeinsam mit mehrerer Einsatzfahrzeuge auch größere Brände bekämpft werden können. Als Löschwasserentnahmestellen zum Auffüllen der Einsatzfahrzeuge werden neben Hydranten, stationäre Löschwasserbehälter und natürliche Gewässer genutzt. Die Entfernung der Löschwasserentnahmestelle zum Ereignisort bestimmt dabei maßgeblich die Größe des Brandes und des zu erwartenden Schadens.
Aktuell sind deshalb am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg zusätzlich zwei Löschflugzeuge als Teil der sogenannten rescEU-Flotte stationiert. Die beiden Leichtflugzeuge vom Typ Air Tractor AT 802/A wurden vor allem aus EU-Mitteln finanziert und stehen in dieser Saison bis zum 30. Oktober für die gemeinsame europäische Waldbrandbekämpfung bereit und können unter den schwierigen Standortsbedingungen des Harzes optimal eingesetzt werden.
Im Bereich des Nationalparks Harz wurden durch den Landkreis Harz zwei Löschwasserbehälter mit je 20.000 Liter Fassungsvermögen auf dem ehemaligen Hubschrauberlandeplatz in der Nähe des Scharfensteins aufgestellt. Durch das Landeszentrum Wald wurden zwei mobile Löschwasserbehälter beschafft, die an die Nationalparkverwaltung Harz ausgeliehen wurden. Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters des Landkreises Harz wird zudem die Aufstellung eines mobilen Löschbehälters am ehemaligen Goethebahnhof am Königsberg an der Strecke der Brockenbahn realisiert. Zudem stehen zwei mit Wasser gefüllte Kesselwagen der Harzer Schmalspurbahnen in Drei Annen Hohne und auf dem Brocken für einen Löscheinsatz bereit.
Im Zuge der Waldbrände im Jahr 2022 wurden mehrere Optionen zur Verbesserung der Waldbrandprävention bzw. frühzeitigen Meldung von Brandereignissen diskutiert. Dabei setzt man aktuell auf ein satellitengestütztes Überwachungssystem und den Einsatz von Sensoren. Angedacht ist auch der Einsatz von Streckenläufern.
Risiko Brockenbahn
Immer wieder steht die Vermutung im Raum, dass die Brockenbahn Brände ausgelöst haben könnte. Von Seiten des Betreiber gibt es deshalb Bestrebungen, eine Dampflok auf Bioöl umzurüsten. Gegenwärtig erfolgt der Betrieb der Brockenbahn ab der Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Waldbrandgefahr) mit Dieselantrieb und ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.