Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde müssen ab 1. März an die Leine

Hund
© H@llAnzeiger

Halle. LVwA. Der Frühling steht vor der Tür – und damit auch die Brut- und Setzzeit vieler Tiere aus der Region. Um Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder am Boden zu schützen, gibt es vom 1. März bis zum 15. Juli die Leinenpflicht. Hunde müssen in diesem Zeitraum an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt im Wald und der übrigen freien Landschaft, also auf Feldern, Äckern und Wiesen sowie den dazugehörigen Wegen.

Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind tragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.

Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die bodenbrütenden Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der Mutter als eigenes Jungtier anerkannt wird und verhungert.

Deshalb sollten vor allem Hundehalter Rücksicht nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen. Auch wenn nicht alle Hunde wildlebende Tiere verfolgen oder sogar verletzen, ist es wichtig die Fellnasen in dieser Zeit auch auf Feld- und Waldwegen an der Leine zu führen. Zudem ist wichtig zu wissen, dass einige Wildarten, wie Schwarzwild ihre Jungen wehrhaft verteidigen, so dass ein Kontakt auch für die Hunde nicht ungefährlich ist.

Wo müssen Hunde an die Leine?

In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören neben den Flächen des Waldes und der Waldwege grundsätzlich auch alle unbebauten Flächen außerhalbeiner geschlossenen Bebauung, also z. B. alle landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich Feldwege.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.

Hier können Vierbeiner frei toben

In zahlreichen Kommunen gibt es zum Spielen und Toben mit dem Vierbeiner auch ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf. Diese können direkt bei den Kommunen erfragt werden.

Zahlen

In Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2023 rund 180.000 Hunde registriert. Die drei beliebtesten Hunderassen sind der Labrador Retriever mit rund 18.700, der Deutsche Schäferhund mit rund 11.600 und der Jack Russell Terrier mit rund 11.500 registrierten Hunden.