Blauzungenkrankheit bei Schafen, Ziegen und Rindern auf dem Vormarsch

Longhornrind
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Halle. LAV. Die sogenannte Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche und weiterhin auf dem Vormarsch. Aktuell breitet sich der Serotyp 3 des Erregers (BTV-3) ausgehend von den ersten Nachweisen Anfang September 2023 in den Niederlanden und Belgien schnell aus. Ab Oktober 2023 gab es auch erste Nachweise in Deutschland in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mittlerweile hat sich die Anzahl der Nachweise in Deutschland auf über 40 Fälle erhöht. In Sachsen-Anhalt gab es bisher keine Nachweise von BTV-3.

Das Virus wird vorwiegende durch blutsaugende Insekten (typischerweise Gnitzen; Mückenart) übertragen. Mit steigenden Temperaturen nimmt die Aktivität dieser Stechinsekten wieder zu. Es ist mit einer deutlichen Zunahme an Fällen in 2024 sowie mit einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung auch in bisher noch nicht betroffene Regionen wie z. B. Sachsen-Anhalt zu rechnen.

Symptome

Erkrankte Schafe, Ziegen und Rinder zeigen allgemeine Krankheitssymptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust und Milchrückgang. Es kommt zu Schwellungen im Kopfbereich, insbesondere der Lippen und der Zunge sowie zu Rötung der Schleimhäute. Außerdem können Entzündungen am Kronsaum und nachfolgend Lahmheiten auftreten. Auch Neuweltkameliden sind empfänglich. Besonders Schafe erkranken oft schwer und können an der Erkrankung versterben.

Im Blut infizierter Tiere ist das Virus mehrere Monate nachweisbar. Für den Menschen ist die Erkrankung ungefährlich.

Zwar bietet eine Impfung den besten Schutz vor der klinischen Erkrankung, allerdings ist gegen den aktuellen Serotyp 3 zurzeit noch kein Impfstoff verfügbar. Die in Vorjahren erfolgte und verfügbare Impfung gegen BTV-8 schützt nicht vor einer Infektion mit BTV-3.

Diagnostik am Landesamt für Verbraucherschutz möglich

Bei typischen Symptomen sollten unverzüglich die Hoftierarztpraxis und das zuständige Veterinäramt informiert werden. Durch die Real-time-PCR Untersuchung von Blutproben (EDTA-Proben) erkrankter Tiere kann am Landesamt für Verbraucherschutz die Diagnose gestellt bzw. eine Infektion ausgeschlossen werden.