Handwerkskammer fordert Klarheit bei Impfpflicht für Handwerker in medizinischen Einrichtungen

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Halle. HWK. Wenn in fünf Wochen, ab dem 15. März 2022, die Impfpflicht für medizinische Einrichtungen in Kraft tritt, werden davon auch Handwerksbetriebe betroffen, die auftragsbezogen dort tätig sind. Dazu gehören etwa Reparaturen oder auch Reinigungsdienstleistungen in den Gebäuden.

„So lange es sich um planmäßige Einsätze handelt, können sich die Unternehmen auf diese Regelung einstellen. Aber was ist bei Notfällen?“, fragt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. Bei einem Rohrbruch sei offenkundig keine Zeit, um das Gesundheitsamt zu informieren, damit es eine Ausnahme erteilt. „Leider geben auch die Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium dazu keine eindeutige Auskunft. Hier muss schon aus Praktikabilitätsgründen Klarheit geschaffen werden“, so Neumann.