Gymnasien im aktuellen Schuljahr erneut stark nachgefragt

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Lyonel-Feininger-Gymnasium Favorit bei Eltern und Schülern

Auch in diesem Jahre kämpften Schülerinnen und Schüler wieder um einen Platz an ihrer Wunschschule. Und so war der Zuteilungsprozess für die kommunalen Schulen der Stadt Halle erneut mit großen Emotionen für alle Beteiligten verbunden. In Sachsen-Anhalt besteht zwar ein Rechtsanspruch auf eine Schulform, jedoch eben nicht auf eine bestimmte Schule.

Gymnasien waren auch in diesem Jahr mit Abstand am Häufigsten nachgefragt (42 Prozent). Damit setzt sich die Entwicklung der letzten Jahren weiter fort.

“Es zeigt sich, dass Eltern/ Personensorgeberechtigte eine deutlich höhere Bildungsaspiration haben und den höchsten Bildungsabschluss anwählen.”, so die Stadtverwaltung Halle.

Gymnasien

79 Prozent der Schülerinnen und Schüler erhielten einen Platz an Ihrem Wunschgymnasium (2022: 87 Prozent, 2021: 91 Prozent). Die restlichen SchülerInnen wurden mit einem Platz an einer anderen Schule versorgt. 560 freien Plätzen an Gymnasien standen in diesem Jahr 714 Anmeldungen gegenüber. Die Zahl der Erstanmeldungen überstieg die vorhandene Kapazität an den kommunalen Gymnasien somit um 196 Plätze (2022: 154). Besonders nachgefragt war auch in diesem Jahr das Lyonel-Feininger-Gymnasium.

Gymnasium Halle
Grafik: Stadtverwaltung Halle (Saale).

Die erfolglose Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an teilweise mehreren Losverfahren und das zähe Nachrückverfahren führten wie in den Vorjahren bei vielen Eltern zu Unmut und Unverständnis.

Gesamtschulen

Bei den Gesamtschulen erhielten 87,3 Prozent einen Platz an ihrer Wunschschule (2022: 93,5 Prozent). Da einige Gesamtschulen besonders stark nachgefragt sind, müssen auch bei den Gesamtschulen jedes Jahr Losverfahren durchgeführt werden. Somit erhielt auch bei den Gesamtschulen nicht jeder Schüler einen Platz an seiner Wunschschule.

Grafik: Stadtverwaltung Halle (Saale).

Auch die Zuteilung bei den Gesamtschulen sorgte für Emotionen bei einigen Eltern. Selbst wenn eine “Integrierte Gesamtschule” oder ein Sekundarschulbildungsgang gewünscht ist, kann die Stadt nämlich einen Platz in einem gymnasialen Bildungsgang einer “Kooperative Gesamtschule” zuweisen. Das Verwaltungsgericht hatte in den letzten Jahren mehrfach bestätigt, dass die Schulformen “Integrierte Gesamtschule” und “Kooperative Gesamtschule” mit den entsprechenden Zweigen gleichwertig sind. 

In acht Fällen stellten Eltern in diesem Jahr Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung an einer Gesamtschule bzw. einem Gymnasium. Fünf Schülerinnen und Schüler konnten an ihrer gewünschten Schule gemäß Nachrückerliste nachrücken. In drei Fällen verloren die Eltern vor Gericht.

Sekundar- und Gemeinschaftsschulen

Im Schuljahr 2023/24 wollten insgesamt 354 Schülerinnen und Schüler einen Platz an einer kommunalen oder freien Gemeinschafts- bzw. Sekundarschule. Alle Wünsche konnten bei dieser Schulformen erfüllt werden.

Die Gemeinschaftsschulen sind als Schulform mit der Möglichkeit des Lernens bis zum Abitur als Alternative zum Gymnasium bei Eltern kaum nachgefragt.