Neue Regeln für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge ab 01.12.2021

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Verbraucherzentrale informiert über verbesserte Verbraucherrechte

(Verbraucherzentrale / 30.11.2021): Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt Verbesserungen bei Verbraucherrechten. Sie tritt morgen, am 01. Dezember 2021, in Kraft.

Wichtig zu wissen: Die neuen Regeln für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge gelten für alle Verträge, egal ob diese vor dem 01. Dezember 2021 oder danach abgeschlossen worden sind.

Die Verbraucherzentrale begrüßt die im Gesetz enthaltenen Verbraucherrechte zum Minderungs- und Kündigungsrecht bei geringerer Bandbreite als vertraglich vereinbart, zu Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, sofern der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behebt sowie einer kürzeren Vertragsbindungs- und Kündigungsfrist.

Anbieter müssen künftig eine Vertragszusammenfassung in Textform – z. B. eine PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form – geben, bevor sie einen Vertrag für Festnetz, Internet und/oder Mobilfunk abschließen. Darin müssen ausdrücklich die Kontaktdaten des Anbieters, wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung stehen. Verbraucher berichteten regelmäßig von am Telefon untergeschobenen Verträgen und unerwartet teuren Dienstleistungen. Das dürfte aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr möglich sein.

Neue Verträge dürfen zwar – wie bisher – für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Es wird danach aber keine automatischen Verlängerungen mehr geben, die erst nach weiteren 12 Monaten gekündigt werden können. Haben Verbraucher nach den 24 Monaten also nicht mitgeteilt, ob sie kündigen oder wie sie den Vertrag fortführen möchten, dann kommen sie nach der neuen Gesetzgebung jederzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus einem automatisch verlängerten Vertrag heraus. Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, die sich automatisch immer wieder langfristig verlängern, werden damit der Vergangenheit angehören.

Auch Nachteile für die treuen Bestandskunden werden abgeschafft. Erfahrungsgemäß verändern Anbieter ständig ihre Tarife und nicht immer teilen sie das ihren Bestandskunden mit. So blieben diese meist in einem teuren Alt-Tarif, während es beim Anbieter längst günstigere Konditionen gab. Nunmehr schreibt das Gesetz den Anbietern vor, auch den Bestandskunden einmal jährlich über den optimalen Tarif zu informieren. Damit können auch die treuen Kunden von günstigeren Tarifen profitieren.

Einen Überblick über wichtige Punkte der Gesetzesreform finden interessierte Verbraucher hier.

Fragen zum neuen Gesetz beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften persönlich vor Ort.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.