Landesamt für Verbraucherschutz überprüfte Sicherheit von Zurrgurten

Zurrgurt
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Halle. LAV. Im vergangenen Jahr führte das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) im Einzelhandel Stichprobenkontrollen bei 14 einteiligen sowie zweiteiligen Zurrgurten unterschiedlicher Typen durch. Geprüft wurden ausgewählte Anforderungen an die Zurrgurt-Kennzeichnung sowie die Gebrauchsanleitung.

11 der 14 Zurrgurte bestanden die Sichtprüfungen nicht. Die Mängel waren in der Regel sicherheitsrelevant und reichten von fehlenden oder unvollständigen Gebrauchsanleitungen über sich widersprechende Informationen zur Vermeidung von Zurrgurt-Überlastungen auf den Zurrgurtetiketten und in den Gebrauchsanleitungen bis hin zu einer missbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens (GS steht für geprüfte Sicherheit).

Den Herstellern der mangelhaften Zurrgurte gab das LAV im Rahmen von Anhörungen die Möglichkeit, sich zu den festgestellten Mängeln zu äußern. Die meisten dieser Wirtschaftsakteure teilten dem LAV daraufhin mit, dass sie umgehend Maßnahmen ergriffen haben, um die Mängel zu beseitigen. Zu vier mangelhaften Zurrgurten legte das LAV im internetgestützten Informations- und Kommunikationssystem der Europäischen Kommission für die europäische Marktüberwachung (ICSMS) Datensätze an, damit die in anderen Bundesländern ansässigen Zurrgurt-Hersteller von ihren örtlich zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu Korrekturmaßnahmen angehalten werden.

Auf Grund des Ergebnisses der durchgeführten Prüfungen veranlasste das LAV bei 19 weiteren einteiligen sowie zweiteiligen Zurrgurten unterschiedlicher Typen die Durchführung von Laborprüfungen. Das Ergebnis dieser Laborprüfungen ist besonders kritisch und ist zusammen mit den Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel auf der Internetseite des LAV (Arbeitsschutz: Produktsicherheit) veröffentlicht.