Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Der Parlamentarische Rat beschloss am 8. Mai 1949 das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet wurde: Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Die zentralen Festlichkeiten in Berlin beginnen mit einem Gottesdienst, an den sich ein Staatsakt anschließt. Musikalisch begleiten die Berliner Philharmoniker, Bundespräsident Steinmeier hält die Festrede. Der Staatsakt wird live im Fernsehen (ZDF) übertragen.
„Wir halten unsere freiheitliche Ordnung für selbstverständlich. Aber unsere Demokratie ist kein Selbstläufer. Deshalb sind demokratisches Engagement und Wachsamkeit wichtig. Unser Grundgesetz ist nicht statisch, sondern dynamisch zu interpretieren. Eine demokratische Verfassung muss mit Leben erfüllt werden. Dieser Aufgabe müssen wir uns immer wieder neu stellen. Auch und gerade heute“, so Ministerpräsident Haseloff.
Justizministerin Weidinger ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, aktiv für die Werte des Grundgesetzes einzustehen. „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch in unserem täglichen Handeln gelebt wird. Es liegt an uns, die Grundsätze des Grundgesetzes zu achten und zu schützen. Hierzu gehört auch, dass wir uns gegen jegliche Form von Diskriminierung, Hass und Extremismus stellen und uns für eine offene, pluralistische Gesellschaft einsetzen. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und respektvoll miteinander umgehen, können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen und eine lebendige Demokratie aufrechterhalten.”