Landesamt für Verbraucherschutz veröffentlicht Bericht zur Lebensmittelsicherheit 2020

Quelle: Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2020 / verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de.

Knapp 10.000 Proben wurden untersucht

Halle. LAV. Der weit überwiegende Teil der in Sachsen-Anhalt erzeugten und vertriebenen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika ist sicher. Das geht aus dem Bericht „Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit 2020“ hervor, den das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) veröffentlicht hat.

Im LAV werden die im Rahmen der amtlichen Überwachung entnommenen Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen analysiert und sachverständig beurteilt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 9.578 Proben untersucht.

Die Ergebnisse

  • 10,8 Prozent der eingesandten Lebensmittelproben waren zu beanstanden; dies liegt knapp unter dem Niveau des Vorjahres (11%).
    Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Verstöße gegen Kennzeichnungsregeln, mikrobiologische Kontaminationen von Erzeugnissen oder von der Norm abweichende Zusammensetzungen.

  • Bei den Bedarfsgegenständen waren 11,4 Prozent (Vorjahr: 13,6%) und bei Kosmetika 15,3 Prozent (16,3%) zu beanstanden.
    Häufigster Mangel auch bei diesen Produkten war die fehlerhafte Kennzeichnung. Die richtige Kennzeichnung hilft, Verbraucher sachgerecht zu informieren und Verbrauchertäuschungen zu vermeiden.

Die Untersuchungszahlen des Jahres 2020 liegen rund 18 Prozent unter denen des Vorjahres (11.699). Pandemiebedingt konnten deutlich weniger Proben aus der Gastronomie, von Volksfesten oder Weihnachtsmärkten eingesandt werden. Insgesamt zeigen die Zahlen ein weiterhin hohes Niveau des Verbraucherschutzes in Sachsen-Anhalt.

Die amtlichen Lebensmittelanalysen dienen nicht allein den Verbrauchern, sie liegen auch im Interesse der wirtschaftenden  Hersteller. Gerade in Sachsen-Anhalt mit wirtschaftlich bedeutenden Lebensmittelunternehmen sind beide Aspekte von Bedeutung.

Dementsprechend wird am LAV mit modernen analytischen Verfahren auf Krankheitserreger, unerwünschte Rückstände und so genannte Kontaminanten (Stoffe, die nicht absichtlich hinzugefügt werden und zu Verunreinigungen führen) einerseits wie auch auf erwünschte und wertgebende Bestandteile in Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen andererseits untersucht.

Durch eine wirksame amtliche Überwachung können Probleme der Lebensmittelsicherheit rechtzeitig erkannt und somit effektive Maßnahmen eingeleitet werden.